Full text: Anweisung vom 25. Oktober 1881 für das Verfahren bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters

Die unter Nr. i. bis 5. im §. 194. der Anweisung vorgeschriebene 
Berechnung des Reduktionsfaktors/ nach welchem die Ertragswerthe der Aus 
einandersetzung für die einzelnen Pläne bezw. Parzellen aus Grundsteuer 
reinerträge mnzurechnen sind/ wird durch nachstehendes Beispiel erläutert: 
Das in dem Gemeindebezirk A. zur Ausführung gekommene Ausein- 
andersetzungsversahren greise in den Gemeindebezirk B. über/ und es sei für 
die dem Verfahren unterzogenen Grundstücke ermittelt worden: 
1. der von beu bisher grundsteuerpslichtigen Liegenschaften entrichtete 
Zahresbetrag der Steuer 
2. Die Summe des durch die Auseinandersetzung festgestellten Ertrags 
werthes der künftig grundsteuerpflichtigen Liegenschaften betrage: 
für A. 13 578 Jt. (oder Thaler oder Metzen Noggen rc.), 
für B. i 32O » (oder Thaler oder Metzen Noggen rc.). 
Zusammen 14 898 "JL (oder Thaler oder Metzen Noggen rc.). 
3. Nach Verhältnis dieses Ertragswerthes entfällt (Nr. 3. im §. 194 
der Anweisung) an Grundsteuer 
4. Der Prozentsatz der Steuer vom Grnndstenerreinertrage betrage: 
für A. 9,5742344, 
für B. 9,5804650. 
Danach berechnet sich in Berücksichtigung des Umstandes, daß 
die Grundsteuer in Mark, der Grundsteuerreinertrag aber in Thalern 
zu drei Mark ausgedrückt wird, der den Steuersummen zu 3. ent 
sprechende Grundsteuerreinertrag der künftig steuerpflichtigen Liegen 
schaften. 
5. Endlich ergiebt sich der obengedachte Neduktionssaktor
	        
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