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Tafel 3.
Die höchstens zulässigen Abweichungen für Flächen
berechnungen.
Es bezeichnet
F den Flächeninhalt,
a die höchstens zulässige Abweichung zweier Flächen
berechnungen.
F und a sind in Hektaren, Aren und Quadratmetern — durch
Punkte getrennt — ausgedrückt.
Der Berechnung der Tafelwerthe liegt die Formel
a — OfOi ]/ 60 F -(- 0/02 F ä *)
zu Grunde, worin F in Aren zu nehmen ist und a ebenfalls in
Aren erhalten wird. Vergl. §. 119. der Anweisung.
Die Flächenangaben in Spalte F stellen die Grenzwerthe für
diejenigen Flächenintervalle dar, welchen die Abweichungen in der
rechts daneben stehenden Spalte a entsprechen.
Beispielsweise ist 40 i m die höchstens zulässige Abweichung zweier Be
rechnungen für Flächen von 25 a 78 bis 2.7 a 09 ü m , ferner 3 a 93 für
Flächen von 16ha 54a giqm bis i6 ha 6i a 03 ü m u. s. w.
Auf den Seiten 12 und 13 steigen die Abweichungen a um je
x qm . Auf den folgenden Seiten schreiten die Tafel werthe für a in
Abstufungen von je 2, 5, 10, 20, 30, 40 bezw. 50 qm fort. Aber
auch hier können die Tafelwerthe für a unmittelbar benutzt, d. h.
ohne Interpolation als höchstens zulässige Abweichung für alle
in dem Intervall zwischen zwei Tafelwerthen von F liegenden Flächen
angenommen werden, auch wenn die strenge Anwendung der Formel
für eine bestimmte Flächengrösse eine kleinere oder grössere Abwei
chung ergiebt.
Beispielsweise kann für eine Fläche von 264 ha go a als zulässige Abweichung
39 a 60ü m aus der Tafel entnommen werden, obwohl dieselbe nach der Formel
genauer berechnet sich zu 39a 51Ü 111 ergiebt.
') Die dieser Gleichung entsprechende Kurve ist ein Hyperbelzweig (vergl. Anm.
auf Seite 3).