Full text: Anweisung vom 25. Oktober 1881 für das Verfahren bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters

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nebst Schutzstreifen oder dem zu sonstigen Einfriedigungen benutzten -Raume 
anzusehen, es mag auf den Gräben, Böschungen, Schutzstreifen k. nebenher 
eine Gras-, Acker- oder sonstige Nutzung ausgeübt werden, oder nicht (§. 21. 
Nr. 3., §. 24. Nr. 3.). 
2. Außerhalb des Bahnkörpers belegene, zu der Eisenbahn gehörige 
Grundstücke — wie beispielsweise die sogenannten Dispositionsgrundstücke und 
die behufs Gewinnung des zur Anschüttung des Bahndammes erforderlich 
gewesenen Materials ausgeschachteten Flächen, die zur Ablagerung des über 
flüssigen Bodens benutzten Flächen, sowie die sogenannten Parallelwege neben 
dem Bahnkörper, welche als Zu- oder Abfuhrwege zu einzelnen Grundstücken 
von den Eisenbahngesellschaften angelegt sind uub steh in deren Eigenthum 
befinden (§.21:. Nr. 2.), — sind nur dann grundsteuerfrei, wenn die Bahn sich 
im alleinigen Eigenthum des Staates befindet, aber auch in diesem Falle, 
als zu den Liegenschaften der Kategorie B. bezw. D. gehörig, getrennt von 
dein eigentlichen Bahnkörper zu katastrieren. 
§. 24 
1. Den grundsteuerfreien Deichanlageu der Deichverbände (§. 20. Nr. 3.) 
sind beizuzählen die Schlaf-, Flügel-, Duell- oder wie anders benannten 
Deiche, insoweit sie nach gesetzlicher Vorschrift Zubehörungen der Schaudeiche 
bilden oder in den Lagerbüchern der Verbände als nothwendige Bestandtheile 
des Vertheidigungssystems eines Genossenschastsgebietes bezeichnet sind. 
Zu den von der Grundsteuer befreiten, iin öffentlichen Interesse staat 
lich unter Schau gehaltenen Privatdeichen gehören nur diejenigen, bei welchen 
das öffentliche Interesse soweit betheiligt ist, daß der Staat die fortdauernde 
pflegliche Unterhaltung der Anlage kontroliert, nicht aber solche, bei welchen 
der Staat nur von seinem Konzessionsrechte druck) Genehmigung der Her- 
stellung, Veränderung oder Beseitigung der Anlage Gebrauch macht. Die 
Privatdeiche der letzteren Art sind der Grundsteuer unterworfen. 
2. Ebenso wie die unter Nr. 1. gedachten Deichaulagen sind sludj die 
jenigen der Kommunalverbände 511 behandeln, sofern es hinsichtlich derselben 
nicht etwa hu einzelnen Falle an den daselbst bezeichneten Voraussetzungen 
fehlen sollte. 
3. Dein grundsteuerfreien Deichkörper werden die zu seiner Erhaltung 
oder Sicherstellung dienenden Böschungen oder sonstigen Zubehörungen bei 
gerechnet (§. 21. Nr. 3., §. 23. Nr. 1.). 
Kategorie D. Hosräume k. 
§• 25. 
1. Holzhöfe, Zimmer- und Lagerungsplätze, sowie ähnliche Grundstücke 
gehören nur dann zier Kategorie v. der Liegenschaften, wenn sie als zu den 
daraus befindlichen Gebäuden gehörige Hofrämne angesehen werden können, 
mithin mit den Gebäuden in eine dauernde, den Zwecken der letzteren unter 
geordnete Verbindung gebracht worden sind. 
2. Sofern sich dagegen aus jenen Flächen nur kleine unbedeutende, 
lediglich zu Wohnungen oder zum vorübergehenden Aufenthalte für die Auf-
	        
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