Full text: Anweisung vom 25. Oktober 1881 für das Verfahren bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters

Flächen 
inhalt. 
Hekt. 
Sire 
qm 
9. 
15 
OO 
15 
OO 
3Z 
zo 
14 
80 
7 
IO 
l6 
OO 
43 
IO 
14 
50 
14 
50 
13 
30 
13 
30 
I 
5b 
zo 
83 
70 
I 
33 
IO 
I 
49 
zo 
I 
71 
60 
54 
50 
I 
55 
zo 
I 
94 
80 
— l 95 — 
Nähere Bezeichnung 
Veränderung oder Abweichung. 
Erledigungsvermerk. l 
10. 
11. 
ATUgirst^^Knsväth—i^rr "imirgeiibTirg 1 ■■NTr-Tj 1 , abveik.iiisl. 
Grenze aufgemessen. 
Verbleibt bei Yiermann, Emil, Büdner in Langen- 
bnrg Nr. 40. 
Die Auflassung ist noch nicht erfolgt, 1 
daher die Eigenthumsveränderung noch I 
nicht fortzuschreiben. Vorriss und Stück- I 
vermessungsriss hiernach berichtigt. 
Die Formveränderung ist unter dem 
bisherigen Eigenthümernamen in das 
Kataster übernommen für 1883/84 auf 
Seite i Zeile 1—9 des Fortschreibungs 
protokolls. 
Durch Erbgang aut den Ehemann Schultze, Heinrich 
Otto, Hüfner in Langenburg Nr. 8, übergegangen. 
Von den Grundstücken des Ehemanns Schultze örtlich 
nicht gesondert. 
Fortgeschrieben für 1883/84 auf Seite 1 
Zeile ii—13 d. Fortsein.-Prot. 
Von dieser Parzelle ist ein Drittel an Radeke, Friedrich 
August, Kossäth in Langenburg Nr. 38, abverkauft. 
Grenze aufgemessen. 
Auf Grund der Auflassung ist die Fort 
schreibung inzwischen bereits für 1882/83 
erfolgt. 
Die Grundstücke des Hensel sind durch Erbgang theils 
an Hensel, Friedrich Gustav, Halbbüdner in Langen 
burg Nr. 36b, theils an Hensel, Heinrich Otto, Halb 
büdner daselbst Nr. 36a, übergegangen. Grenzen auf 
gemessen. 
Supplementiert und fortgeschrieben für 1 
1883/84 auf Seite 1 Zeile 15—zo und I 
Seite z Zeile 1 — 6 des Fortschr.-Prot. I 
Die Berichtigung des Grundbuches 1 
hat stattgefunden. 
1 Die Grenze zwischen diesen Parzellen ist durch Austausch 
\ gleicher Flächen verändert worden. Neue Grenze auf- 
[ gemessen. 
Supplementiert und auf Grund der Auf- I 
lassung fortgeschrieben für 1883/84 auf 1 
Seite z Zeile 8-—u des Fortschr.-Prot. 
Die nebenbezeichneten Parzellen sind durch Erbvertrag 
theils an Roth, Heinrich Otto, Hüfner, Ehefrau Anna 
Marie geb. Selhorst in Langenburg Nr. zi, theils an 
Selhorst, Friedrich Gustav, Kossäth daselbst Nr. 16, 
übergegangen. Neue Grenze aufgemessen. 
Supplementiert und auf Grund der Auf 
lassung fortgeschrieben für 1883/84 auf 
Seite 5 Zeile 1—7 des Fortschr.-Prot. 
Abgeschlossen, N. N., den z7. Juni 1882. 
N. N., den 5. Juli 1882. 
Der Feldmesser. 
Der Katasterkontroleur. 
N. N. 
N. N. 
iZ
	        
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