Full text: Anweisung vom 25. Oktober 1881 für das Verfahren bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters

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Muster 8. (zu §. uz.) 
Rataftcrvcrwaltung. 
Kreis W. 
Gemarkung Langenburg. 
ilummcrnindcr 
zu dem 
Berlesuugsprotokoll 
über 
die Ergebnisse der Stückvermessung 
der auf dem Blatte Nr. 2. der Gemarkungskarte darzustellenden Grundstücke. 
Bemerkungen. 
1. Die Eintragung der Parzellennummern erfolgt karten blattweise derge 
stalt, daß mit der ersten Nummer eines jeden neuen Kartenblattes auf der 
ersten Zeile der betreffenden Spalte angefangen wird. 
2. Demnächst ist aus Spaltei. des Verlesungsprotokolls die laufende Nummer, 
unter welcher in letzterem die einzelnen Parzellen vorkommen, in Spalte 2. 
dieses Indexes einzutragen, dergestalt, daß diese Eintragung für alle in 
Spalte 7. für den betreffenden Artikel aufgeführten Parzellen bewirkt sein 
muß, bevor zu der folgenden Nummer des Verlesungsprotokolls überge 
gangen wird.
	        
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