Full text: Anweisung vom 25. Oktober 1881 für das Verfahren bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters

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Ferner ist 5X7 — 35 und hiervon der Rest gegen 3X9 — 8- Da die 
(Quersumme von 793 119631 ebenfalls den Neunerrest — 8 ergab, so spricht die 
Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Rechnung. 
Nach den vorstehenden Regeln 1. bis 5. ist in dem ersten Rechnungssatze des 
Musters 10. die Berechnung des von Messungslinien eingeschlossenen Polygons 
991. 996. 961. 96a. 966. 995. 994. 993. 99a. aus den Koordinaten der Klein 
punkte behufs Berechnung des Flächeninhaltes der Parzelle Nr. 78. (vergl. lithogr. 
Anl. XI. zu §. 114. dieser Anweisung und Fig. 1. der lithogr. Anlage zu Muster 9. 
u, 10.) erfolgt, wobei nach Regel 3. die Ordinaten je um * 60 6oo m , die Ab 
rissen je um x g6 ooo m gekürzt worden sind. 
b. Berechnung der Zu- und Abgänge gegen den Inhalt 
des Polygons. 
6. 
Die Berechnung der Zu- und Abgänge gegen den Inhalt des 
Polygons erfolgt mit Benutzung der Originalmessungszahlen, wobei 
der umständlicheren und leichter zu Rechenfehlern Veranlassung geben 
den Ermittelung der Inhalte der zwischen den Ordinaten liegenden 
Trapeze nach der Formel: 
(y n + I +y„) (X n + 1 —x n ) 
die Berechnung nach der allgemeinen Formel der Regel 5.: 
(— x n+I + x, 
vorzuziehen, d. h. stets die Ordinate jedes Brechungspunktes (auf 
die zugehörige Messungslinie als Abscissenachse bezogen) mit dem 
Abscissenunterschiede zwischen dem vorhergehenden (-(-) und 
dem folgenden (—) Brechungspunkte zu multiplizieren und die Summe 
der Produkte durch 2 zu dividieren ist. 
Eine zweite Berechnung der Zu- und Abgänge durch Multipli 
kation der Ab sc iss e jedes Brechungspunktes mit dem Ordinaten- 
unterschiede zwischen dem vorhergehenden (—) und dem folgen 
den (-(-) Brechungspunkte, wie dies in §. ng- Nr. 2. für die Be 
rechnung des Polygoninhaltes vorgeschrieben worden (vergl. Regel 5.), 
wird entbehrt werden können, wenn die Richtigkeit durch eine gra 
phische Berechnung sichergestellt wird. 
Sofern jedoch die zweite Einzelberechnung der betreffenden Figur 
gleichfalls mit Benutzung der Originalmessungszahlen ausgeführt werden 
soll, muss die Berechnung der Zu- und Abgänge gegen den Polygon 
inhalt bei dieser zweiten Berechnung nach der zweiten allgemeinen 
Formel; 
Xn (-f - Zn -p i Zn — 1) 
2 
erfolgen. 
Bei der Berechnung der Parzelle Nr. 78. ist das Ergebnis der ersten Einzel 
berechnung durch graphische Berechnung mittels des Polarplanimeters in der 
zweiten Einzelberechnung kontroliert und dadurch die doppelte Berechnung der 
Zu- und Abgänge gegen den Polygoninhalt entbehrlich geworden. 
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