Full text: Anweisung vom 25. Oktober 1881 für das Verfahren bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters

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mit abwickelt und in dem veränderlichen Faktor w mit zum Aus 
druck kommt, während die Länge 1 des feststehenden Armes (Ein 
stellung) für die Dauer der Berechnung, sei es einer einzelnen Figur, sei 
es einer grösseren Anzahl von solchen, unverändert (konstant) bleibt. 
Die Summe dieser Abweichungen giebt den Fehler f des von dem 
Instrumente abgelesenen Flächeninhaltes gegen den wirklichen Flächen 
inhalt der Figur, welcher, in Theilen des letzteren ausgedrückt, um 
so kleiner wird, je geringer das Mass der Abweichungen im Verhält 
nis zum Flächeninhalte selbst ist. Das Mass der Abweichungen wird 
aber im allgemeinen um so geringer werden, je geringer der Umfang 
der Figur ist, und es kann daher angenommen werden, dass die mit 
dem Polarplanimeter zu erzielende Genauigkeit vergleichungsweise um 
so grösser wird, je günstiger sich das Verhältnis zwischen dem In 
halte und dem Umfange einer Figur gestaltet, d. h. je grösser der 
erstere im Verhältnis zu letzterem ist. Es ist deshalb zur graphischen 
Berechnung langgestreckter Parzellen von geringer Breite, welche 
bei geringem Flächeninhalte einen verhältnismässig grossen Umfang 
haben, also bei den in manchen Gegenden vorkommenden langen und 
schmalen Ackerstücken, sowie bei Wegen und Gräben etc. das Polar 
planimeter nicht zu verwenden, hierzu vielmehr die Anwendung der 
Quadratglastafel oder eines ähnlichen Planimeters zu empfehlen. 1 ) 
Zur Berechnung der in der lithogr. Anl. VIII. zu H. 85- bezw. in der lithogr. 
Anl. XI. zu §. 114. dargestellten Parzellen Nr. 1. bis 8- 10. bis iZ. 49- 50. und 52. 
bis 57. ist in beiden Einzelberechnungen (vergl. §. 116. Nr. 4. der Anweisung), 
zur Berechnung der Parzelle Nr. 9. nur in der zweiten Berechnung das Polarplani 
meter benutzt worden. Ausserdem ist im Hefte der zweiten Einzelberechnung 
noch die mittels des Polarplanimeters bewirkte Berechnung der Parzelle Nr. 78. 
(vergl. Regel 6.) mit abgedruckt worden. 
21. 
Um beim Gebrauch des Polarplanimeters für die bei Spezial 
karten am häufigsten vorkommenden Massstäbe bequeme Rechnungs 
werthe der Noniuseinheiten zu gewinnen, empfiehlt es sich, das Polar 
planimeter mit Theilstrichen zu versehen, welche den nachstehend be 
zeichneten, den Flächeninhalt in natürlichen Quadratmillimetern aus 
drückenden Werthen der Noniuseinheit entsprechen: 
IO’" 
6,4'°"" 
00 
8 ,mm 
5 ,,mm 
DU 
Mit Hülfe der Probefiguren, namentlich der unten erwähnten 
Probelineale, lässt sich auch für jeden abweichenden Massstab eine 
Einstellung, welcher ein für den praktischen Gebrauch bequemer 
Rechnungswerth der Noniuseinheit entspricht, mit Leichtigkeit be 
stimmen. 
') In Uebereinstimmung mit dieser Regel hat sich bei den in den letzten Jahren 
zu Grundsteuerzwecken in erheblichem Umfange unter Benutzung des Polarplanimeters 
ausgeführten Flächeninhaltsberechnungen ergeben, dass die meisten Berichtigungsrech- 
nüngen bei Parzellen der obenbezeichneten Art nöthig geworden sind.
	        
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