Full text: Anweisung vom 25. Oktober 1881 für das Verfahren bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters

Für die oben bezeichneten Einstellungen des Polarplanimeters 
und für die Probefiguren von i ooo, io ooo bezw. 20 ooo qmm Flächen 
inhalt ist das Soll der Noniuseinheiten in der unteren Abtheilung der 
unter Ziffer 30. beigefügten Tafel angegeben. 
Auf dem Titelblatte des Berechnungsheftes ist anzugeben, welches 
der Werth der Noniuseinheit in Quadratmetern ist. 
24. 
Bei einer jeden der beiden Einzelberechnungen (§. 115. zu a.), so 
wie bei den Massenberechnungen (§. 115. zu b. und c.) ist, wenn der 
Inhalt der umfahrenen Figur mehr als 50 Noniuseinheiten beträgt, 
mindestens eine zweimalige, wenn er zwischen 30 und 50 Nonius 
einheiten beträgt, mindestens eine dreimalige, und wenn er weniger 
als 30 Noniuseinheiten beträgt, mindestens eine viermalige Umfah 
rung u. s. w. mit unveränderter Stellung des Pols vorzunehmen, wobei 
die Schlussablesung der ersten und bezw. zweiten und dritten Um 
fahrung als Anfangsablesung der zweiten und bezw. dritten und 
vierten Umfahrung zu benutzen ist. 
Bei zweimaliger Umfahrung sind sämtliche Ablesungen im Be 
rechnungshefte zu vermerken. Bei drei- oder noch mehrmaliger Um 
fahrung genügt die Eintragung der ersten, zweiten und letzten Ab 
lesung unter Beifügung der Anzahl der stattgehabten Umfahrungen. 
25. 
Beim Gebrauche eines Polarplanimeters mit verstellbarem Arm 
sind bei der Einzelberechnung (§. 115. zu a.), soweit irgend thunlich, 
diejenigen Einstellungen des Polarplanimeters in Anwendung zu bringen, 
welche auf der Mitte des den Fahrstift tragenden Armes liegen. 
Bei den Massenberechnungen (§. 115. zu b. und c.) dagegen können 
in der Regel diejenigen Einstellungen verwendet werden, welche auf 
dem dem Fahrstift entgegengesetzten Ende des Fahrstiftarmes liegen. 
26. 
Wenn zwei für sich getrennte Berechnungen einer und derselben 
Figur auszuführen sind, so ist bei der zweiten Berechnung eine andere 
Stellung des Pols anzuwenden, als bei der ersten Berechnung. 
27. 
Die Anwendung des Polarplanimeters mit Stellung des Pols inner 
halb der zu umfahrenden Figur ist untersagt. 
Die unmittelbaren Ablesungen der Noniuseinheiten sind in der 
ersten Hälfte der Spalte 3. des Musters zum Einzelberechnungshefte 
(Muster 9. zu §, 117 und Muster 11. zu §. 120.) niederzuschreiben, die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.