Spezielle Regeln zu Muster 12.
31.
Wenn für einzelne Parzellen die eine Einzelberechnung als
allein massgebend angenommen oder derselben ein grösseres Gewicht
beigelegt worden ist (§. 121. Nr. g. dieser Anw.), so sind die Flächen
angaben der bezüglichen Parzellen — zur Unterscheidung von den
gemittelten Flächenangaben — in den Spalten 3. — 5. vor der
seitenweisen Summierung zu unterstreichen.
Bilden dagegen die Parzellen, deren Flächeninhalte gemittelt
sind, die geringere Anzahl, so können die Flächeninhalte dieser
Parzellen unterstrichen werden.
Bei der Mittelung der Ergebnisse der beiden Einzelberechnungen ist für die
Parzellen Nr. 9. 19. 20. 22.— 31. ZZ. 34. 36. — 48- 51. die erste Einzelberechnung,
obwohl dieselbe nur unter theilweiser Benutzung der Originalmessungszahlen aus
geführt werden konnte, als allein massgebend angenommen worden, weil bei der
geringen Breite und der gekrümmten Form der betreffenden Parzellen der graphi
schen Ermittelung der Flächeninhalte auch bei Anwendung der Quadratglastafel
nur der Werth einer Proberechnung beizumessen war. Vergl. §. 121. Nr. 3.
dieser Anweisung.
Bei der seitenweisen Summierung der Flächenangaben in den
Spalten g. — 5. sind auf der mit a bezeichneten Linie die Seiten
summen der nicht gemittelten (unterstrichenen) Flächenangaben, auf
der mit b bezeichneten Linie die Seitensummen der gemittelten Flächen
angaben und auf der mit c bezeichneten Linie die Seitensummen
sämtlicher Flächenangaben (a + b) einzutragen.
Hat die Mittelung bei sämtlichen auf einer Seite eingetragenen
Parzellen stattgefunden, oder ist für sämtliche Parzellen die eine Einzel
berechnung als allein massgebend angenommen, oder ist derselben
durchweg gleichmässig ein grösseres Gewicht beigelegt worden, so
findet die Bildung der Summen a und b nicht statt.
33.
Die Berechnung der Verbesserungen in Spalte 6. wird mit Hülfe
der Rechentafeln von Dr. A. L. Grelle (Berlin, bei Georg Reimer)
schnell und sicher ausgeführt, dergestalt, dass mit dem Procentsatze
der Abweichung des Mittels der beiden Einzelberechnungen von dem
Ergebnis der grossen Massenberechnung die Flächeninhalte der ein
zelnen Parzellen in Spalte 5. der Reihe nach multipliziert werden.