Full text: Anweisung vom 25. Oktober 1881 für das Verfahren bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters

2 57 
E 
Höchstens 
zulässige 
Ab 
weichung 
a 
qm 
a 
9. 
10. 
15,65 
18,15 
8 
33 
15,80 
4 
l6 
19,15 
16,30 
S,? 6 
34 
6,44 
7 
05 
22,30 
88 
106,00 
7 
29 
von der starken 
oo mm die Aus- 
I2I. 40. 26. 
13. I I. 
ILI. 27. 15. 
121. 17. Qg. 
— 9- I 7- 
Spezielle Regeln zu Muster 14. 
34. 
Die Randquadrate (§. 123. zu b., §. 124.) sind in Spalte 2. des 
Berechnungsformulars nach den Koordinaten ihrer Mittelpunkte in 
Bruchform zu bezeichnen, dergestalt, dass die im Zähler stehende 
Zahl die Ordinate, die im Nenner stehende Zahl die Abscisse des 
Quadratmittelpunktes angiebt. 
Der vorliegenden beispielsweisen Berechnung ist das in der lithogr. An 
lage XL zu §. 114. dargestellte (halbe) Blatt Nr. 2. der Geinarkungskarte von 
Langenburg zu Grunde gelegt worden. Dabei ist vorausgesetzt, dass die angren 
zende Gemarkung Ballenhorst der Neumessung nicht unterliegt, auch die frühere 
Messung derselben nicht im Anschlüsse an das für Langenburg geltende Koordi 
natensystem bewirkt, dass ferner das angrenzende Kartenblatt Nr. 1. schon früher 
mit Beachtung der Vorschriften unter Nr. 2. bis 4. im §. 124. dieser Anweisung 
berechnet worden ist, das angrenzende Kartenblatt Nr. 3. dagegen gleichzeitig 
mit dem Kartenblatt Nr. 2. zur Berechnung vorliegt. 
35. 
Bei der Bildung der Hülfsfiguren in den in der Gemarkungskarte 
nicht vollständig gezeichneten Quadraten (§. 124. Nr. 4.) ist vorzugs 
weise zu beachten, dass die in der Ausdehnung des Kartenpapiers 
eingetretenen Veränderungen ihre vollständige Ausgleichung finden 
müssen. 
In der lithogr. Anlage zu Muster 14. sind einige Fälle der Hülfsfigurenbil- 
dung angegeben, zu deren Erläuterung folgendes bemerkt wird: 
A. Die Netzlinien haben einen Abstand von 200™. Der volle Inhalt Q eines 
Netzquadrates ist also gleich 40 oooi™ — 4 1,a . 
8 900 
B. Im Netzquadrat ist die westliche Quadratseite in b halbiert und 
*17 100 
b mit dem Netzpunkte a verbunden, wodurch die Hülfsfigur abz mit dem 
dem Flächeninhalte von 1 / i Q — i ha entstanden ist. (Vergl. C.) 
C. Im Netzquadrat —— ist ebenso die nördliche Quadratseite in c hal- 
X17 100 
biert und durch die Verbindung von c mit b die Hülfsfigur bzyxc — 
V 8 Q — 3 t,a 5o a entstanden. 
Um die Punkte b und c zu erhalten, ist die wirkliche Halbierung für 
b auf der Netzlinie yx in b, und für c auf der Netzlinie yz in c x voll 
zogen und dann die Länge yb, nach zb bezw. yc, nach xc übertragen 
worden. 
Es ist vorzüglich wichtig, diese Uebertragung so zu bewirken, 
dass sie in unmittelbarer Nähe und namentlich in derselben 
Richtung des Kartenbogens erfolgt, weil das Kartenpapier 
erfahrungsmäfsig seine Ausdehnung an verschiedenen Stel 
len und in verschiedenen Richtungen verschieden ändert. 
(VIII.) Anweisung. 17
	        
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