Full text: Anweisung vom 25. Oktober 1881 für das Verfahren bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters

Jahr 
gang 
der 
Form- 
v er 
an de- 
rung. 
Nummer 
des 
Karten 
blatts 
(der 
Flur). 
der 
Par 
zelle. 
3. 
Artikel 
der 
Mutter- 
rolle. 
Bezeich 
nung 
nach dem 
Grund 
buche. 
Band. Blatt. 
Des Eigenthümers 
Name, Vornamen und 
Stand. 
Wohnort 
und 
Hausnummer. 
Bezeichnung 
der Lage u. s. w. 
Flächen 
inhalt der 
ganzen 
Parzelle. 
Hekt. Are. qm 
Bemerkungen. 
1. Name und Wohnort der Eigenthümer sind mit lateinischer Schrift, Vornamen 
und Stand, sowie alle sonstigen Angaben mit deutscher Schrift einzutragen. 
2. Behufs späterer Nachtragung der in ihrer Form veränderten Parzellen ist im 
Originalflurbuche, ähnlich wie in dem Flurbuchs nach Muster 24, hinter den 
Eintragungen für jedes Karteilblatt u. s. w. der erforderliche Raum frei zu 
lassen. (Vergl. §. 159, Nr. 13 der Anweisung.)
	        
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