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Muster 30. (zu §. 196.)
Ratastcrvcrwalluiig.
Gemeindebezirk Laudenbach. Artikel Nr. 9.
Gntcrauszug.
Eigenthümer Schäfer, Konrad, Ackerer zu Laudenbach, Haus Nr. 19.
Eingetragen im Grundbuche Band 1 Blatt 9.
N. N., den 17. Dezember 1882.
Nachdem aus Anlaß des i» dem obengenannten Bezirk zur Ausführung gekommenen Auseinandersetzungs-
Verfahrens (Gemeinheitstheilung, Separation, Verkoppelung, Konsolidation k.) eine Umarbeitung bezw.
Berichtigung des Grundsteuerkatasters stattgefunden hat, erhalten Sie hiermit einen Güterauszug, welcher
in den Spalten 2 bis 11 die in dem neu angefertigten Flurbuche unter Ihrem Namen eingetragenen
Grundstücke und in Spalte 12 die darauf vertheilte Grundsteuer, endlich daneben zur Vergleichung in
den Spalten iz bis 21 die entsprechenden, in dem bisherigen Kataster enthaltenen Grundstücke nach
weist, niit dem Eröffnen zugefertigt:
a) daß etwaige Einwendungen gegen den Grundstücksnachweis in Spalte 1 bis n und gegen
das Ergebnis der danach bewirkten Grundsteuervertheilung in Spalte 12 binnen einer sechs
wöchigen, vom Tage der Zustellung dieses Güterauszuges beginnenden Frist schriftlich bei
dem unterzeichneten Katasterkontroleur anzubringen sind/
b) daß Sie jedoch, im Falle Ihre Einwendungen von den zuständigen Behörden endgültig als
unbegründet erkannt werden, zu gewärtigen haben, daß Ihnen die durch die örtliche Unter
suchung entstehenden Kosten zur Last gelegt und von Ihnen im Verwaltungswege eingezogen
werden /
c) daß der gegenwärtige Güterauszug, gleichviel ob eine Einwendung erhoben wird,
oder nickst, nach Ablauf der sechswöchigen Frist von Ihnen an den Gemeindevorstand jc.
wohlerhalten zurückzugeben ist, widrigenfalls der Güterauszug auf Ihre Kosten
neu angefertigt werden wird/
d) daß das neu angefertigte Flurbuch des obengenannten Bezirks nebst den dazu gehörigen
Karten, sowie die Grundsteuervertheilungsnachweisung an dem durch öffentliche Bekannt
machung kundgegebenen Orte und den ebendaselbst bezeichneten Tagen und Tagesstunden
offengelegt ist und von Ihnen eingesehen werden kann.
Die Einwendungen, welche Sie zu erheben Veranlassung ftndcn, sind in das Formular auf der
Rückseite dieses Güterauszuges unter Angabe der Gründe und unter Beifügung Ihrer Unterschrift ein
zutragen. Diese Eintragung und die Rückreichung dieser Zuschrift nebst Güterauszug an den Gemeinde
vorstand vertritt die unmittelbare Einreichung der Einwendungen bei dem unterzeichneten Kataster
kontroleur.
Werden innerhalb der bestimmten Frist Einwendungen von Ihnen nicht erhoben, so wird
angenommen, daß Sie mit dem Inhalte des Güterauszuges einverstanden sind.
Der Katasterkontroleur.
bl. N.
Dem Grundeigenthümer zugestellt am 21. De- Von, Grundeigenthümer zurückempfangen am
zember 1882. 15. Januar 1883-
Laudenbach, den 15. Januar 1883-
Der Gemeindevorstand (Inhaber des selbständigen Gutsbezirks).
N. N.