Full text: Anweisung vom 25. Oktober 1881 für das Verfahren bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters

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b) Abschnitte von Wegen, Kunststraßen, Eisenbahnen, Flüssen und 
sonstigen Grundstücken der Kategorie 6., welche aus dieser Kategorie 
in die Kategorie A. oder B. der Liegenschaften übergetreten sind, 
desgleichen die neu entstandenen, sowie die infolge Veränderung 
oder Berichtigung der Landesgrenzen oder Aufklärung materieller 
Irrthümer in Zugang tretenden Flächen wie die anliegenden Grund 
stücke. 
(§. 15. und beziehungsweise §. 14. der allgemeinen Grundsätze für die Ab 
schätzung des Neinertrages der Liegenschaften vom 21. Mai 1861, Gesetz 
sammlung Seite 312.) *) 
Falls es sich um die Einschätzung umfangreicherer Flächen handelt oder 
sonst Bedenken obwalten, kann die Negierung eine Einschätzung nach Maß 
gabe des Klassifikationstarifs und des Klassifikationsprotokolls, sowie der 
Musterstücke eventuell unter Zuziehung eines Sachverständigen anordnen und 
danach die Feststellung des Neinertrages bewirken lassen. 
1) Vergl. Anhang Ziffer 5.
	        
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