— 47 —
3- Zur Vermarkung dienen, wo es die Bodenverhältnisse nur irgend
gestatten, senkrecht gestellte Drainröhren von etwa 4,5°'" lichter Weite, deren
Mittellinie den betreffenden Punkt bezeichnet.
Jedenfalls muß die Nöhrenöffnung mindestens von der Größe sein, um
das bequeme Einsetzen eines gewöhnlichen Meßstabes, selbst nachdem Erde in
die Oeffnung gefallen ist, §u gestatten, ohne das Zerbrechen der Röhre
befürchten zu lassen.
Die Röhren müssen etwa 30"”, keinesfalls unter 20 cm lang sein.
Die Verwendung von Theilen von Drainröhren zur Punktvermarkung
ist nicht gestattet.
Es ist besonderer Werth darauf zu legen, daß die zur Verwendung
gelangenden Drainröhren gut durchgebrannt süld, da hiervon die Dauer
haftigkeit derselben abhängig ist.
4. Die Versenkung der Drainröhren muß in der Regel mindestens
30 cm , wo tiefe Ackerkultur, namentlich der Bau von Zuckerrüben stattfindet,
mindestens 50"", von der Bodenoberfläche bis zum oberen Rande der Röhre
gerechnet, betragen.
5. Um die Drainröhren mit möglichst geringem Zeitanfwande und in
unverrückbarer Stellung einzusetzen, wird mittels eines Erdbohrers ein
Loch von der erforderlichen Tiefe vorgebohrt, welches um einiges größer
ist, als der äußere Durchmesser der Drainröhre. Nachdem letztere in das
Loch eingelassen worden, wird ein Meßstab in die Nöhrenöffnung gestellt,
vermittelst desselben die Röhre senkrecht genau au die dafür bestimmte Stelle
gebracht und durch das mit einem anderen Stabe zu bewirkende Anstampfen
der umgebenden Erde gehörig befestigt.
6. Um während der Dauer der Vermessung selbst die Standpunkte
der Marken an der Bodenoberfläche kenntlich zu erhalten, wird, sofern es
die Oertlichkeit zuläßt, in unmittelbarer Nähe der Kleinpunkte der Boden in
der Richtung der Messungslinien aufgeritzt. Außerdem können, namentlich
in Gegenden, wo Holzpfähle nur geringen Werth haben und daher sowohl
mit geringem Kostenaufwande zu beschaffen, als auch dem Entwenden wenig
ausgesetzt sind, sofort nach dein Einsetzen der Drainröhren und nach dem
Herausnehmen des Meßstabes die bei Vermessungen üblichen Pfähle in die
selben eingesetzt werden. In holzarmen Gegenden, wo die Pfähle oft mehr
als die Drainröhren kosten, kann dagegen auf die versenkte und dauernd
im Boden zu belassende Drainröhre noch eine zweite, etwa 3™ weite Drain
röhre zu Tage tretend gesetzt, nach beendeter Vermessung aber wieder weg-
genommen und anderweit verwendet werden. (Tagezeichen.)
7. Die Hindernisse, welche sich bei felsigem oder sumpfigem oder sonst
ungeeignetem Boden der Vermarkung durch Drainröhren bezw. der dauern
den und guten Erhaltung derselben entgegenstellen würden, werden sich, wenn
nicht überall, so doch in den meisten Fällen durch entsprechende Messungs
konstruktionen, namentlich durch umsichtige Benutzung solcher Terrainstellen
umgehen lassen, an welchen die Vermarkung ausführbar ist. Beispielsweise
werden in Sumpfdistrikten die Messungspunkte thunlichst auf die durch die
selben führenden Wegedämme oder die sonst vorhandenen festen Stellen zu
legen sein. Aber auch wo die Bodenbeschaffenheit an sich keinerlei Schwierig
keiten für die Vermarkung der Kleinpunkte darbietet, wird es auf die um-