Full text: Anweisung vom 25. Oktober 1881 für das Verfahren bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters

(VIII.) 
Anweisung 
v o ui 25. Oktober 1881 
für das 
Verfahren bei Erneuerung der Karten und Sucher 
des 
Gruridsteuerkatastcrs. 
?W das Verfahren bei Erneuerung der Karten lind Bücher des Grund 
steuerkatasters wird — unter Aufhebung der bisherigen Vorschriften über 
die Anfertigung neuer Grundsteuerkataster — für den Umfang des Staates 
mit Ausschluß der Hohenzollernschen Lande — die nachstehende Anweisung 
erlassen: 
Erster Theil. 
Allgemeine Bestimmungen. 
1. Veranlassung der Erneuerung der Katasterkarten und Bücher. 
8- 
Die gänzliche oder theilweise Erneuerung der Karten und Bücher des 
Grundsteuerkatasters eines Gemeinde-, selbständigen Guts- oder besonderen 
Grnndsteuererhebungs- bezw. Flurbuchsbezirks erfolgt, 
a) wenn solches sich mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der vorhan 
denen Karten und Bücher nach den hierüber ergehenden besonderen 
Vorschriften als nothwendig erweist, oder 
b) wenn eine so umfassende Veränderung in dem Grundstücksbestande 
in Folge eines Anseinandersetzungsverfahrens (Gemeinheitstheilung, 
Separation, Verkoppelung, Konsolidation rc.) stattgefunden hat, daß 
behufs deren Fortschreibung eine Berichtigung fast sämtlicher Ein 
tragungen des Flurbuchs und der Mntterrolle oder der Gemarkungs- 
karte bezw. des zu erneuernden Theiles dieser Dokumente erforderlich 
sein würde.
	        
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