Full text: Anweisung vom 25. Oktober 1881 für das Verfahren bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters

— 7 8 
2. Bei dieser Berechnung dürfen niemals mehrere Kartenblätter oder 
Theile verschiedener Kartenblätter zusammengefaßt werden. ') 
z. Die in Naudzeichnungen oder Beiblättern (§. ioi.) in vergrößertem 
Maßstabe dargestellten Parzellenkomplexe bedürfen in der Regel einer geson 
derten Behandlung nicht, vielmehr können die Flächen derselben in ben In 
halt des Hauptblattes ohne weiteres mit einbegriffen werden. 
§. 124. 
1. Die Berechnung der Randquadrate (§. 123. zu li) ist auf graphi 
schem Wege und so auszuführen, daß die in der Ausdehnung des Karten 
papiers eingetretenen Veränderungen unschädlich gemacht unb die Zusammen 
stellung des Inhaltes der Randquadrate aus den beiderseitigen Kartenblättern 
derselben Gemarkung oder der an einander stoßenden verschiedenen Gemarkungen 
desselben Koordinatensystems — Quadrat für Quadrat — genau den dem 
Abstande der Netzlinien entsprechenden wirkliche« Quadratinhalt ergiebt 
(Nr. 2. bis 6.). 
2. Die graphische Berechnung der Abschnitte der Randquadrate ist 
doppelt auszuführen, und aus den Ergebnissen beider Berechnungen, welche 
innerhalb der im §. 119. bezeichneten Fehlergrenzen untereinander überein 
stimmen müssen, ist das arithmetische Mittel 51t nehmen. 
g. Ist das Randquadrat auf der Karte (mit allen vier Ecken) dar 
gestellt, so ist sowohl für den mit der Parzellenzeichnung bedeckten, als auch 
für den von derselben freigebliebenen Abschnitt der Flächeninhalt zu berechnen, 
nnd sitld dann beide Flächeninhalte auf den Sollinhalt des ganzen Quadrats 
zil reduzieren, wobei der sich ergebende Fehler proportional der Fläche zur 
Verkeilung zu bringen ist. 
4. Ist das Randquadrat auf der Karte nicht vollständig dargestellt, 
so ist in demselben im Anschluß an die Netzlinien durch Ziehung einer geraden 
Hülfslinie eine regelmäßige Hülfsfigtir zu konstruieren, deren Inhalt sich in 
einfachen Bruchtheilen (z. B. 4/ kt \t kr \ 11 • s- w.) des Sollinhaltes des 
ganzen Quadrats ergiebt. Innerhalb einer solchen Hülfsfigur ist alsdann 
wiederum nach Analogie der Vorschriften tlnter Nr. g zu verfahren. 
5 Wenn die an einaitder stoßenden Kartenblätter gleichzeitig zur Be 
rechnung vorliegen, so ist der Inhalt der in das gemeinschaftliche Rand- 
quadrat fallenden Abschnitte — und zwar jeder für sich auf dem betreffenden 
Karten blatte unabhängig von dem anderen — gemäß Nr. 2. bis 4. zu berechnen 
und zu reduzieren, und ist alsdann der aus der Summe dieser Abschnitte 
sich ergebende Inhalt nochmals aus den Solliirhalt des Quadrats ztt reduzieren. 
6. Unterliegt die angrenzende Gemarkung bezw. das angrenzende Karten 
blatt derselbett nicht gleichzeitig der Neumessung, und findet auch der Fall 
unter Nr. 7. nachstehend keine Anwendung aus dieselbe, so siud die in die 
') Denn der Zweck dieser Berechnung besteht hauptsächlich darin, die Einflüsse unschädlich 
zu machen, welche aus dem Ausdehnen und Zusammenziehen des Kartenpapiers erwachsen und, 
namentlich in ungünstigen Oertlichkeiten, erfahrungsmäßig von erheblichem Belange werden 
können. Die Veränderlichkeit der Ausdehnung des Papiers ist aber je nach der Beschaffenheit 
des letzteren, nach der Jahreszeit und nach sonstigen Umständen verschieden, und nur in der 
abgesonderten Behandlung jedes einzelnen Kartenblattes kann diesen Verschiedenheiten, soweit 
überhaupt möglich, Rechnung getragen werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.