Wie Leibniz die Diskontierungsformel begründete.
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der einfachen Zinsen das Resultat der Rechnung verschieden ausfalle, je nachdem
man sich dieser oder jener Rechnungsmethode bedient. Alle Rechnungsmethoden,
bei denen einfacher Zins in Anwendung gebracht wird, führen vielmehr zu ein
und demselben Ergebnis, vorausgesetzt, daß man sie richtig handhabt und an der
gegebenen Fragestellung festhält.
Ähnlich wie die beiden genannten Autoren sucht H. v. Kauffmann
die Leibnizsche These von der ausschließlichen Berechtigung der Diskontierungs-
formel
formel j- -j dadurch zu begründen, daß das Prinzip des einfachen Zinses
keine folgerichtige Anwendung zulasse 1 ).
Es sei A der Betrag einer Schuld, die nach n Jahren zurückgezahlt wird,
mann diskontiert die Summe A nach Formel (24), erhält auf diese Weise als
Diskont die Größe
und vergleicht diese Größe mit dem Barwert B der im gegebenen Fall zu zahlenden
Zinsbeträge.
Ob nun die beiden Größen D und B übereinstimmen oder nicht, be
trachtet v. Kauffmann als Prüfstein der Richtigkeit der angewandten Diskontierungs-
methode. Nach Formel (24) erhält man aber
(34)
¿■mI ioo -j- mp
(wo m alle Werte 1, 2, 3 usw. bis n durchläuft), so daß
B> D.
(35)
Wie man sieht, schließt v. Kauffmann, erweist sich das Rechnen mit
einfachem Zins als unrichtig, unlogisch und widerspruchsvoll.
Der wahre Sachverhalt ist aber der, daß die Ungleichung (35) einer un
vorsichtigen Anwendung- der Formel (24) ihre Entstehung verdankt. Wie oben
dargetan, muß nämlich die durch Formel (27) ausgedrückte Bedingung erfüllt
sein, damit nach Formel (24) gerechnet werden kann. Im gegebenen Fall sind
1) Grundlagen der Berechnungen bei Staatsanleihen (russisch). St. Petersburg 1891. In einem
Anhang (S. 312—315) behandelt der Verfasser die Frage, warum bei allen langfristigen Operationen zusammen
gesetzter und nicht einfacher Zins den Berechnungen zugrunde gelegt wird, und beruft sich hierbei ausdrück
lich auf Leibniz, dem er ganz kritiklos gegenübersteht.
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