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Wie Leibniz die Diskontierungsformel begründete.
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Dabei wird angenommen, daß die Versicherungssumme gleich i ist.
Führt man die Sterbenswahrscheinlichkeit
CJx -f m—1 —
ein, so geht (58) in
(59)
über, woraus
P,r + -2-¥. + „_!
'100
(60)
C[x-|-m— 1 /
I +Px
folgt.
Hat also die Sterbenswahrscheinlichkeit eine Höhe erreicht, bei welcher
die Ungleichung (60) erfüllt ist, so wird am Schluß des gegebenen Versicherungs
jahres keine Anlage mehr für neue Kapitalien gesucht, sondern es wird die Prämien
reserve der betreffenden Gruppe von Versicherten für die Deckung der fälligen
Sterbefallzahlungen mit herangezogen.
Ein Zahlenbeispiel möge dies illustrieren. Bei x = 35, d. h. wenn die
Versicherten beim Abschluß der Versicherung 35 Jahre alt sind, erhält man unter
Zugrundelegung der Sterblichkeitstafel der 23 deutschen Versicherungsgesellschaften
für beide Geschlechter (M u. W I) und eines Zinsfußes von 3 1 / 2 %> m = 28. Das
heißt: am Ende des 28. Versicherungsjahres würde es zum erstenmal seit Beginn
der Versicherung nötig werden, die Prämienreserve anzugreifen, um die Ver
sicherungssummen auszuzahlen.
Der Wert 28 für rn ergiebt sich aus der Ungleichung (60). Man hat
q G2 == 0,04042 und findet
0,022628 « 1,035 + o>°35 ,c M5 8oi 3
1 0,022628
Zu Beginn des 28. Versicherungsjahres wird sich die Gruppenprämien
reserve 1 62 V 35 4 2 j angesammelt haben. Es tritt an Prämienzahlungen die Summe
1 62 P 35 hinzu. Die am Ende des 28. Versicherungsjahres fälligen Zinsen belaufen
sich auf