§18. Entsprechend gemeinschaftl. Elemente u. Doppelelemente. 171
enigen in Nr. 151,
es (Nr. 143) die
Involution bilden,
e (PP'AB) =
PA'
PA'*
tniss der Entfer-
ag gemessen) der
eren Verhältnisse
ende Bedeutung;
enkrechten oder
P von den Seiten
cks Q R S T und
beziehungsweise
n Seiten bedeu-
as Verhältniss
ist; oder es ist
ngeschrieben,
eines beliebi-
eiten zu dem
ktes von den
istanten Ver
er Satz (Nr. 148,
0
Pappus, weil er
eas“ dieses alten
18.
rechts) bringen, der eine Folgerung desjenigen von Desargues ist.
Bezeichnen wir die Eckpunkte </r, q t, st und sr des umschrie
benen Vierseits qrst mit R, T, T 1} R| (Pig. HB), die Schnitt
punkte der Tangenten p und p' mit der Seite q mit P und P'
und die Schnittpunkte derselben Tangenten mit der Gegenseite
s mit P] und P/. Nach dem Lehrsätze 113, II sind die Doppel
verhältnisse (RTPP') und (R| Tj Pj P,') gleich, man hat also:
RP RP^R,?! Rj P t '
TP : T P' ~ Tj P, : T, P t '
oder
RP . Tj Pj RP' . T, P,'
TP.R, P t -TF.R, P/‘
Nun aber ist R P : T P gleich dem Verhältniss der Entfer
nungen (in derselben, beliebigen Richtung genommen) der Punkte
R und T von der Geraden p; gerade so ist T 1 P 1 : R t P t gleich
dem .Verhältniss der Entfernungen der Punkte Tj und Rj von
derselben Geraden p. Obige Gleichung drückt also aus, dass
das Verhältniss
RP.T, P,
TP.R, P,
für jede Tangente p constant ist; oder:
Ist ein Vierseit einem Kegelschnitt umschrieben,
so steht das Product der Entfernungen zweier Gegen
ecken von einer beliebigen Tangente zu dem Product
der Entfernungen der beiden anderen Gegenecken von
derselben Tangente in einem constanten Verhält
niss *).
§ 18. Entsprechend gemeinschaftliche Elemente und
Doppelelemente.
157, Zwei projectivische Strahlenbüschel, concentrische
oder nicht concentrische, seien gegeben; durch ihren ge
meinsamen Mittelpunkt, oder durch ihre Centren 0 und
0' legen wir einen Kegelschnitt oder einen Kreis, der
die Strahlen des ersten Büschels in A, B, C... und die
Strahlen des zweiten Büschels in A', B', C',... schneidet.
") Chasles, Sect, coniques, Kr. 26.