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obwaltenden Grenzstreitigkeiten zwischen den einzelnen Güterbesitzern oder
Gemeinden und Markungen, oder dein Nachbarstaate, entweder durch
gütlichen Vergleich oder durch Herbeiführung einer baldigen Entschei
dung zu erledigen, und nachdrückliche Anordnung zu treffen, dass
sämmtliche Feldmarken berichtigt und durch gute und dauerhafte Grenz
steine bezeichnet werden.
Dieser Anordnung über Herstellung der Grenzen folgten später noch
weitere und verschärfte, vom 6. Dec. 1819 und 9. März 1824.
System und Stufenfolge der Vermessung.
Nach den in den vorigen §§. angeführten Bestimmungen bildete
sich für die Stufenfolge der Gesdhäfte folgendes Vermessungssystem, in
welchem, vom Grossen ins Kleine gehend, jede Geschäftsabtheilung die
ihr zunächst vorhergehende controlirte:
1) wurde ein Haupt-Dreieck-Netz, welches sich auf eine mit der
höchsten Genauigkeit gemessene Basis gründete, über das ganze Land Nach«
gezogen. Einleitung
2) wurden die Hauptdreiecke mit den Dreiecken II. und III. Ranges w - e auc j 1
so ausgefüllt, dass auf jede Messtischplatte durchschnittlich wenigstens ^ j
zwei trigonometrische Punkte aufgetragen werden konnten; j n
3) wurden mittelst dieser trigonometrischen Grundlage auf den Mess- g en e j no . e
tischplatten noch so viele graphisch-trigonometrische Punkte für jedes Probemes!
Detailblatt bestimmt, als erforderlich waren, -g s w
4) die Detailvermessung jedes Terrains mit Sicherheit ausführen zu messung
können. vatoriums
Das erste Geschäft übernahm Professor v. Bohnenberger, das zweite zu jj- 0 ]g e
betraf die angestellten Trigonometer, das dritte die Obergeometer und Vorstand
das vierte die Geometer. bestand,
Die Oberaufsicht und Leitung der drei letztem Geschäftsabtheilungen nae ], rpüb
war dem Obersteuerrath Mittnacht übertragen. Diese
Probemes
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