Contents: Die Landesvermessung des Königreichs Württemberg

18 
obwaltenden Grenzstreitigkeiten zwischen den einzelnen Güterbesitzern oder 
Gemeinden und Markungen, oder dein Nachbarstaate, entweder durch 
gütlichen Vergleich oder durch Herbeiführung einer baldigen Entschei 
dung zu erledigen, und nachdrückliche Anordnung zu treffen, dass 
sämmtliche Feldmarken berichtigt und durch gute und dauerhafte Grenz 
steine bezeichnet werden. 
Dieser Anordnung über Herstellung der Grenzen folgten später noch 
weitere und verschärfte, vom 6. Dec. 1819 und 9. März 1824. 
System und Stufenfolge der Vermessung. 
Nach den in den vorigen §§. angeführten Bestimmungen bildete 
sich für die Stufenfolge der Gesdhäfte folgendes Vermessungssystem, in 
welchem, vom Grossen ins Kleine gehend, jede Geschäftsabtheilung die 
ihr zunächst vorhergehende controlirte: 
1) wurde ein Haupt-Dreieck-Netz, welches sich auf eine mit der 
höchsten Genauigkeit gemessene Basis gründete, über das ganze Land Nach« 
gezogen. Einleitung 
2) wurden die Hauptdreiecke mit den Dreiecken II. und III. Ranges w - e auc j 1 
so ausgefüllt, dass auf jede Messtischplatte durchschnittlich wenigstens ^ j 
zwei trigonometrische Punkte aufgetragen werden konnten; j n 
3) wurden mittelst dieser trigonometrischen Grundlage auf den Mess- g en e j no . e 
tischplatten noch so viele graphisch-trigonometrische Punkte für jedes Probemes! 
Detailblatt bestimmt, als erforderlich waren, -g s w 
4) die Detailvermessung jedes Terrains mit Sicherheit ausführen zu messung 
können. vatoriums 
Das erste Geschäft übernahm Professor v. Bohnenberger, das zweite zu jj- 0 ]g e 
betraf die angestellten Trigonometer, das dritte die Obergeometer und Vorstand 
das vierte die Geometer. bestand, 
Die Oberaufsicht und Leitung der drei letztem Geschäftsabtheilungen nae ], rpüb 
war dem Obersteuerrath Mittnacht übertragen. Diese 
Probemes 
__ __ gonometri
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.