i84 Zweyte Abrheilrmg/
§. 187.
Da wir nun durch vielerley Aufgaben ge--
zeiget wie allerley kleine Bezirke aufzunehmen
sind - und wie solche zu Papier gebracht wer
den können. Weilen es aber zum östern ge
schiehet daß die Katasteren oder Grund Bü
cher / eine Revision der Feldungen und andern
Stücken erfordern/ und man also einen gan
zen Flur einer Stadt oder eines Dorfes aus-
rneffen muß/ welches viele Aufmerksamkeit
und Genauigkeit erfordert; so wollen wir so
viel als bey dieser Arbeit nöthig in möglichster
Kürze handeln/ den alle vorkommende Fälle
die sich darstellen können zu errathen/ ist eine
unmögliche Sache. Ein jeder aber welcher in
ordentlichen Fallen sich zu helfen weis, wird
wohl auch bey außerordentlichen Mittel finden/
die Sache geschickt einzuleiten.
§. i88.
Ehe man gedenket Hand anzulegen, muß
man des Flures kundige Personen zu sich neh
men/ und mit diesen die ganze Flur bedacht
sam umgehen/ damit man ernen vollkomme
nen Begriff von derselben bekomme / und
obwohl nur obenhin und den Augenmaaß
nach einen Entwurf entwerfen. Bey dem
Herumgehet! muß man umsehen wo etwas
erhabene Oerter sind/ von welchen man an
ein End des Flures sehen / und in gerader Li
nie dahin messen kann. Je mehrer derglei
chen