Fünfter Abschnitt. Maxima und Minima der Funktionen. 325
an unter Einhaltung der Bedingungsgleichung
a 2 + b 2 + c 2 = l.
Bildet man mittels des Multiplikators — X die Funktion
f(a, b, c) — X {a 2 + 5 2 -f c 2 — 1),
so gelten für ein absolutes Extrem derselben die Bedingungen
i(A— X)a-\- B"b + B'c = 0
(a) | B a -\- (M — 2) b -f- Bc = 0
1 B'a+ Bh +(Ä"-X)c = 0;
die Koexistenz dieser Gleichung erfordert, daß
iß)
A—X
B"
B'
B"
Ä— X
B
B'
B
Ä"— X
sei. Durch diese kubische Gleichung ist der Multiplikator X
bestimmt; jedem seiner drei Werte entspricht vermöge der
Gleichungen (a) und der Bedingungsgleichung a 2 + h 2 + c 2 = 1
ein Wertsystem a, b, c, und diese Wertsysteme führen zu den
extremen Werten von r 2 .
Diese selbst lassen sich in folgender Weise bestimmen.
Multipliziert man die Gleichungen (a) der Reihe nach mit
a, b, c, so gibt ihre Summe
f{a, h, c) — il (a 2 -f b 2 + c 2 ) — 0,
woraus mit Rücksicht auf die Bedinguugsgleichung
X = f(a, b, c) = —
folgt; dies in (/3) eingetragen führt zu der Gleichung:
(?)
+ -i
B"
B'
B"
Ä'+^
r -
B
B'
B
Ä"+
welche die extremen Werte von r 2 gibt. (Achsenbestimmung
einer Fläche zweiter Ordnung.)
Für die spezielle Fläche
x 2 + y 2 + z 2 + 2 yz + 2 xy — 1 = 0