Die Ausgangsdaten der Bahnbestimmung.
4. Abschnitt.
Die Auswahl der Beobachtungen und die Stellenzahl
der Rechnung.
Unter den Beobachtungen, die der Bahnbestimmung zugrunde ge
legt werden sollen, muß der Bahnrechner diejenigen auswählen,von denen
er die größte Sicherheit der Bahnbestimmung erwarten darf.
Mathematisch ist zwar durch 3 Beobachtungen eine Bahn völlig
bestimmt, wenn man von Ausnahmefällen absieht. Würden keine Be
obachtungsfehler existieren, so würden 3 sehr nahe beieinander liegende
Beobachtungen, beispielsweise 3 während einer einzigen Nacht ange-
stellte Beobachtungen bei hinreichender Stellenzahl der Rechnung zur
sicheren Bahnbestimmung ausreichend sein. Tatsächlich würde aber
eine solche Bahnbestimmung infolge der unvermeidlichen Beobachtungs
fehler unbrauchbare Resultate ergeben.
Grobe Beobachtungsfehler lassen sich durch Differenzenprüfung
ermitteln, sofern einigermaßen günstig verteiltes Beobachtungsmaterial
vorliegt. Solche Beobachtungen muß man unter allen Umständen von
der Verwendung zur Bahnbestimmung ausschließen. Den schädlichen
Einfluß der kleinen Beobachtungsfehler, die durch eine solche Prüfung
nicht festgestellt werden können, kann man im allgemeinen durch ge
eignete Wahl der Beobachtungen mehr oder weniger stark abschwächen.
In engem Zusammenhang mit der Größe der Beobachtungsfehler
steht die Stellenzahl der Rechnung, mit der die Bahnbestimmung aus
geführt werden soll.
§ 15. Ausschluß von Beobachtungen mit groben Fehlern.
Die Ermittlung von groben Fehlern kann bei Vorliegen einer größeren
Anzahl von einigermaßen gleichmäßig verteilten Beobachtungen in
folgender Weise geschehen.
Man bildet zunächst die 1. Differenzen der gegebenen Größen
Beobachtungszeit t (auf einen einheitlichen Meridian bezogen), Rektas
zension oc, Deklination d. Die Differenzen seien mit fj, /*, f 6 bezeichnet.
Aus ihnen berechnet man 1
Aa = , Ab = —f • (1)
fl fl
Stracke, Bahnbestimmung.
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