198 Gleichungen. § 2. Allgemeine Sätze über höh. algebraische Gleichungen.
Setzt man in (3) und (4) h = 0, so ergibt sich, wenn man bei
den Ableitungen von f{x) den jetzt überflüssigen untern Index fort
läßt:
*o-/W
x 2 =
/'»
1 • 2
X
1-2 • • • n
Führt man diese Werte in (3) ein, so ergibt sich die verlangte
Entwicklung:
/(x + /,) -/(») + + A".j (5)
Bei ihrer Ableitung kam der Umstand, daß fix) eine ganze
Funktion ist, nur insofern zur Geltung, als die Bildung der Ableitungen
(4) mit der w-ten einen natürlichen Abschluß fand,
125. Algebraische Teiler einer ganzen Funktion. Horner-
sches Divisionsverfahren. Nach dem Hauptsatze der Algebra hat
die Funktion f(x) eine Wurzel, sie heiße x Xf so daß fixf) = 0 ist.
Mit Bezug auf diese gilt nun der Satz: Die Differenz x — x 1 ist ein
algebraischer Teiler von fix).
Schreibt man nämlich fix) in der Form f(x x -f- x — x x ) und
wendet darauf die Entwicklung (5) an, so wird:
/0) =/0i) + ~%i) + / T-| ) “^) 2+ ’‘’ + l”2( 6 )
da nun f(x x ) — 0, so ist tatsächlich x — x x ein Faktor der rechten
Seite, also auch von fix), d. h. f{x) ist durch x — x x teilbar. Der
Quotient ist
/>x) i
1 ~ r
f"(P i)
1 • 2
(X — xf) +•••-}-
/ (n) 0i)
1-2 n
(x — ,
(7)
also wieder eine ganze Funktion, f x ix), vom Grade n — 1, der Koeffi
zient ihrer höchsten Potenz, wie aus dem Divisionsverfahren hervor
geht, wieder a 0 ; man hat also
f(x) = (x-x x )f x (x). (8)
Man nennt x — x x den zur Wurzel x x gehörigen Wurzelfaktor
von fix).
Ist x x nicht Wurzel von fix), so erstreckt sich die Teilbarkeit
nur auf die Glieder vom zweiten angefangen in der Form (6), folg
lich ist f(x x ) der verbleibende Divisionsrest. Dieser wichtige Sach-