Irrationale Zahlen.
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2. Das Verfahren, welches die Arithmetik zur Ausziehung der
Quadratwurzel lehrt, auf den vorliegenden Pall angewendet, ist im
Grunde genommen eine systematische Entwicklung von Zahlen der
Klasse A, denen, wieder nach einem systematischen Vorgang, Zahlen
der Klasse B zugeordnet werden können.
Bezeichnet nämlich, in der üblichen Ausdrucks weise der Arith
metik gesprochen, a n die auf n Dezimalen abgekürzte ]/2, so gehören
die Zahlen
a 2 , • ■ • a nJ • • ■ (3)
d. i. 1, 1,4, 1,41, • • • der Klasse A an, weil ihre Quadrate kleiner
sind als 2, und die aus ihnen durch Erhöhung der Ziffer an der
niedrigsten Stelle um 1 abgeleiteten Zahlen
K K K • • • K ■ ■ * ( 4 )
d. i. 2, 1,5, 1,42, • • • der Klasse B an, weil ihre Quadrate größer
sind als 2. Und so wie das arithmetische Verfahren keinen Abschluß
findet, sind auch die beiden Zahlenfolgen (3), (4) unbegrenzt fortsetz-
bar, d. h. ist man hei einem noch so späten Gliede angelangt, so kann
man immer wieder nach dem erwähnten Verfahren das folgende ab
leiten.
Jede Zahl aus (3) ist kleiner als jede Zahl aus (4); da nun
h — a„ = und aus dem oben angeführten Grunde iedes auf a„
71 71 1Q n O O 71
beliebig später folgende Glied a n+p zwischen a n und b n fällt, so ist
a n + p ^'n ^ 7
mit anderen Worten: zu einer beliebig klein festgesetzten positiven
rationalen Zahl s läßt sich die Stellzahl n so bestimmen, daß
a n + p- a n< £
wird bei beliebigem p. Ein ähnliches Verhalten zeigt auch die Reihe (4).
Der Sachverhalt ist nun der, daß, wiewohl keine der Zahlen a n die
Forderung, zum Quadrat erhoben 2 zu gehen, streng erfüllt, sie dieser For
derung, je weiter man in ihrer Reihe vorschreitet, immer naher kommen
in dem Sinne, daß die Differenz 2 — a\ hei beständig zunehmendem n
beständig kleiner wird und durch entsprechende Wahl des n unter
jede noch so kleine positive Zahl herahgedrückt werden kann.
In diesem Sinne soll und kann die unbegrenzte Zahlenfolge (3)
zur Definition der durch j/2 symbolisch angedeuteten Zahl verwendet
werden.
13. Irrationale Zahlen. Die aus der Betrachtung eines be
sonderen Falles gewonnenen Gedankenhildungen sollen nun verallge
meinert werden.