Full text: Grundzüge der Ausgleichsrechnung

§. 6. Beispiel. §. 7. Zahlenschärfe. 
17 
i 
X c 
lili 
ISIS 
j 1 
0,96 
0,96 
0,9216 
1,21 
2 
— 1,39 
— 2,78 
1,9321 
1,44 
3 
— 0,04 
— 0,12 
0,0016 
0,04 
4 
0,41 
1,64 
0,1681 
0,49 
5 
0,06 
0,30 
0,0036 
0,16 
/*v 
X — 0,00 
bX = 0,00 
Xk = 3,0270 
CO 
II 
Nach (10) wird 
AA = 3,340 — 0,108 — 0,205 = 3,027, 
ganz wie vorher gefunden ward. 
§. 7. 
Einige allgemeine Bemerkungen. 1. Die Schärfe der 
Zahlenrechnung. Nicht immer kann man, wie im vorigen Bei 
spiel , mit vollständigen Zahlen rechnen. Die Anwendung der 
Logarithmen z. B. führt notwendig zum Abwerfen von Ziffern. 
Darum ist es von Interesse zu wissen, wie weit die Schärfe der 
Zahlenrechnung gehen soll. 
Es hängt dies wesentlich von der Gröfse der A ab, welche 
man gewöhnlich im voraus für den vorliegenden Zweck zu schätzen 
vermag. Wenn im vorigen Beispiel die Verbesserungen A der 
Beobachtungen l bis zu 14 Zehnteln anwachsen, so hat es keinen 
Wert, die letztem schärfer als auf Zehntel abzulesen, was auch 
nicht geschah; und es hat nur die Bedeutung einer Iiechengröfse 
zur Verschärfung der Kontrolle, wenn wir in den A noch die 
Hundertel aufführen. Nur Gedankenlosigkeit könnte in den Feh 
ler verfallen, gegen den namentlichLamont, auf grund seltsamer 
Erfahrungen, in seinen Schriften lebhaft eiferte, zu glauben, dafs 
durch die Ausgleichung jede Beobachtung, welche bis auf Zehntel 
abgelesen wurde, mindestens bis auf Hundertel genau verbessert 
worden sei. Die Gefahr eines solchen Irrtums wird durch die Aus 
gleichungsrechnung selbst wesentlich gemildert, insofern diese es 
Vogler, Ausgleichungsrechnung. o
	        
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