§. 6. Beispiel. §. 7. Zahlenschärfe.
17
i
X c
lili
ISIS
j 1
0,96
0,96
0,9216
1,21
2
— 1,39
— 2,78
1,9321
1,44
3
— 0,04
— 0,12
0,0016
0,04
4
0,41
1,64
0,1681
0,49
5
0,06
0,30
0,0036
0,16
/*v
X — 0,00
bX = 0,00
Xk = 3,0270
CO
II
Nach (10) wird
AA = 3,340 — 0,108 — 0,205 = 3,027,
ganz wie vorher gefunden ward.
§. 7.
Einige allgemeine Bemerkungen. 1. Die Schärfe der
Zahlenrechnung. Nicht immer kann man, wie im vorigen Bei
spiel , mit vollständigen Zahlen rechnen. Die Anwendung der
Logarithmen z. B. führt notwendig zum Abwerfen von Ziffern.
Darum ist es von Interesse zu wissen, wie weit die Schärfe der
Zahlenrechnung gehen soll.
Es hängt dies wesentlich von der Gröfse der A ab, welche
man gewöhnlich im voraus für den vorliegenden Zweck zu schätzen
vermag. Wenn im vorigen Beispiel die Verbesserungen A der
Beobachtungen l bis zu 14 Zehnteln anwachsen, so hat es keinen
Wert, die letztem schärfer als auf Zehntel abzulesen, was auch
nicht geschah; und es hat nur die Bedeutung einer Iiechengröfse
zur Verschärfung der Kontrolle, wenn wir in den A noch die
Hundertel aufführen. Nur Gedankenlosigkeit könnte in den Feh
ler verfallen, gegen den namentlichLamont, auf grund seltsamer
Erfahrungen, in seinen Schriften lebhaft eiferte, zu glauben, dafs
durch die Ausgleichung jede Beobachtung, welche bis auf Zehntel
abgelesen wurde, mindestens bis auf Hundertel genau verbessert
worden sei. Die Gefahr eines solchen Irrtums wird durch die Aus
gleichungsrechnung selbst wesentlich gemildert, insofern diese es
Vogler, Ausgleichungsrechnung. o