Dritter Abschnitt. Einfache und mehrfache bestimmte Integrale. 181
Man bezeichnet den Grenzwert von (31) durch
(32) fj^fi x , y 7 dx dy dz
R
und hat hiefür nach Trennung der einzelnen Integrationen,
wenn sie in der oben erwähnten Reihenfolge ausgeführt wer
den, den Ausdruck
(33)
J^dxJ'dyJ*fix, y, z) dz.
Diese Definition kann auch auf einen Raum R ausgedehnt
werden, der beliebig begrenzt ist; wird die Begrenzung bei
spielsweise durch eine in sich geschlossene Fläche gebildet,
deren Gleichung
(34) F(x, y, z) = 0
ist, so kann die Auflösung in einfache Integrationen ohne-
weiters geschehen, wenn diese Fläche von Parallelen zu einer
der Coordinatenaxen nur zwei-
mal getroffen wird. Gilt dies
für die Parallelen zur z- Axe,
so hat die erste bei festen
Werten von x, y erfolgende In
tegration zwischen jenen Gren
zen zu geschehen, welche durch ^— y^—X
die Applicaten der zu x/y ge- y^
hörigen Punkte M 0 , M x , Fig. 130,
yon (34) bezeichnet sind; be
zeichnet man diese Auflösungen von (34) nach z in steigender
Ordnung mit (p 0 {x, y), (p x {x, y), so gibt die erste Integration
Pi (*, y)
fix, y, z) dz.
<Po O, y)
Die nun erübrigende zweifache Integration hat zum Ge
biete jenen Th eil der xy- Ebene, welcher durch den sichtbaren
Umriss von (34) in dieser Ebene begrenzt und analytisch
durch Elimination Yon z zwischen (34) und
dF
dz
M, \
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bestimmt wird (181, 6)).