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Zweiter Theil. Integral-Rechnung.
doppelt so hoch, ist als die des höchsten in V vorkommenden
Differentialquotienten, in manchen Fällen auf eine niedrigere
Ordnung gebracht werden kann.
So ist in dem Falle 1), wenn V = f{x, y) ist.
weshalb sich die Gleichung @ = 0 auf
— y;= 0
reducirt, woraus unmittelbar
folgt; dies aber ist nurmehr eine Differentialgleichung erster
Ordnung.
Ist V = f{y, y), so gibt die Gleichung
y—y;=°
in Verbindung mit
dV — Ydy -f- Y x dy
die neue Gleichung
dV = Y x dy -f- Y x dy — y'Y x dx + Y x dy = d(y'Y x ),
woraus aber
V=y'Y 1 + c
folgt; es bleibt also wieder nur noch eine Differentialgleichung
erster Ordnung zur Integration übrig.
351. Wenn die zu bestimmende Function y } durch welche
das Integral
Xi
(21) v=f Vdx
Xq
einen extremen Wert erlangen soll, keiner weiteren Bedingung
unterworfen ist, so spricht man von einem absoluten Extreme
des v.
Soli hingegen die Function y auch noch der Forderung
genügen, dass das mit ihrer Hilfe gebildete Integral
(22) w =f Wdx >
Xq
wobei W eine Function von x, y, y } y", . . . bedeutet, einen
vorgeschriebenen Wert a annehme, dann bezeichnet man den
so bestimmten Wert von v als relatives Extrem.