Fünfter Abschnitt. Differentialgleichungen.
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(2) 8 — ax -f- by -f- c
eine Integralfläche der Gleichung, denn ans (2) folgt p = a,
gj — b\ folglich genügt jedes Flächenelement dieser Ebene mit
seinen fünf Coordinaten x/y/ 8/p/q der Gleichung (1),
Durch (2) und
(3) F(a, 6) = 0
ist aber ein zweifach unendliches Ebenensystem bestimmt und
dieses bildet eine vollständige Lösung der Gleichung.
Jeder Fall der allgemeinen Lösung, als Einhüllende einer
einfach unendlichen Ebenenschar, ist eine developpable Fläche.
In diesem Sinne kann daher (1) als Differentialgleichung aller
developpabeln Flächen angesehen werden, so lange F unbe
stimmt gelassen ist.
Betrachtet man in (2) a und c als die unabhängigen
Parameter (b ist vermöge (3) Function von d), so erforderte
die Auffindung einer singulären Lösung das Nullsetzen der
partiellen Ableitungen von 8 — ax — by — c in Bezug auf a
und c; dies aber führt zu den Gleichungen —x — 0, —1 — 0,
deren zweite absurd ist; eine singuläre Lösung besitzt also die
Gleichung (1) nicht.
Es liege beispielsweise die Gleichung
p 2 -f- q 2 = m 2
vor. Eine vollständige Lösung derselben ergibt sich aus
8 — ax -f- by -|- c
und
a 2 -f- b 2 = w 2 ;
dieselbe lautet
8 = ax -{- ]/w 2 — a x • y -f- c
und charakterisirt alle Ebenen, welche mit der xy-Ebene
einen Winkel vom Cosinus oder der Tangens m bilden.
-\/m s -f 1 ö
Jede Annahme über a und c führt zu einem Falle der
allgemeinen Lösung, also auch die Annahme c = 0; um das
zugehörige Integral zu finden, hat man zwischen
8 = ax -}- j/w 2 — a l y
Ym s — a 2
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