273. Eigentliche und uneigentliche Integrale
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§2.
Erweiterung: des Xntegralfoegriffs.
273. Ei gentliclie und uneigentliclie Integrale. Die Begriffs
entwicklung des bestimmten Integrals
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a
wie sie in 226—227 erfolgt ist, gründet sich auf zwei wesentliche Vor
aussetzungen: daß die Funktion fix) in dem Integrationsintervalle (a, b)
mit Einschluß seiner Grenzen eindeutig bestimmt und stetig oder zum
mindesten begrenzt sei (in welch letzterem Falle sie noch eine weitere
Bedingung erfüllen muß (227)), und daß das Intervall (a, b) selbst end
lich sei.
Man kann nun den Integralbegriff in zweifachem Sinne erweitern:
Einmal, indem man ihn auch auf solche Funktionen auszudehnen sucht,
welche im Integrationsintervalle oder an seinen Grenzen unendlich wer
den; und dann, daß man ihn sinngemäß auch auf den Fall zu übertragen
sucht, w'o das Integrationsintervall nach einer oder nach beiden Seiten
ins Unendliche sich erstreckt, wobei selbstverständlich vorausgesetzt wird,
daß die Funktion f(x) für alle reellen Werte von x definiert ist.
Diese Degriffser Weiterungen gründen sich darauf, daß das Integral der
ursprünglichen Definition eine stetige Funktion seiner Grenzen ist (230, (8)).
Man pflegt Integrale, bei welchen die oben angeführten Bedingungen
bestehen und die demnach Grenzwerte von Summen darstellen, eigentliche
bestimmte Integrale, dagegen die aus der Begriffserweiterung hervorgehen
den Integrale uneigentliche bestimmte Integrale zu nennen. 1 )
274. Integrale unendlich werdender Funktionen. Wir be
ginnen mit der Untersuchung von Integralen unendlich werdender Funk
tionen.
Die Funktion f(x) sei in jedem Teile (a, x ) des Intervalls (a, b) end
lich und stetig, werde aber unendlichgroß bei dem Grenzüb er gange
lim x' — b — 0, oder, wie man sagt, an der oberen Grenze von (a, V).
Dann ist, solange a < x < b,
1) Diese Begriffsunterscheidung findet sich zuerst bei Riem an n klar aus
gesprochen. (Werke, S. 225.)
C zuber, Vorlesungen. II. 4. Aufl.
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