192 III. Abschnitt. § 7. Kurvenintegrale. Integrale komplexer Funktionen
Aus (6) und (7), folgt
/(~f+^)dA=j\pd X + Qdy), (8)
A - 6’
wo nunmehr Kürze halber der ganze Rand mit G bezeichnet ist, aus wie
viel selbständigen Kurven er sich zusammensetzen möge, nur muß be
züglich seiner Richtung an den getroffenen Festsetzungen gehalten werden.
Haben die Funktionen P, Q außer den bereits vorausgesetzten Eigen
schaften auch noch die, daß überall
(9)
oy dx 7 v '
so wird das Flächenintegral und mit ihm auch das Kurvenintegral gleich
Null. Dies führt zu dem fundamentalen Satze:
Das Kurvenintegral J (Pdx -f Qdy), genommen längs des Bandes
eines Gebietes, auf welchem die Funktionen P, Q und ihre partiellen Ab
leitungen erster Ordnung stetig sind und außerdem den' Bedingung ^ =
genügen, hat den Wert Null.
Wenn die Bedingung (9) erfüllt ist, bildet der Ausdruck Pdx-+- Qdy
das exakte Differential einer gewissen Funktion z, so zwar, daß P = ~,
Ö = f--: denn tatsächlich ist dann = -ß- — -J f • Die Funktion z
^ dy■ oy dx dxdy
ist unter den über P, Q gemachten Voraussetzungen ebenfalls stetig im
Bereiche A.
299. Bedingung für die Unabhängigkeit des Kurveninte
grals f(Pdx + Qdy) von dem Verlauf des Integrationsweges.
Wenn man in dem Gebiete, auf welchem die Funktionen P, Q eindeutig
und stetig sind nebst ihren ersten partiellen Ableitungen, zwei Punkte
A, B durch einen Kurvenbogen verbindet, so wird der Wert des über den
selben erstreckten Integrals im allgemeinen außer von den Endpunkten
auch von dem Verlauf des Integrationsweges abhängeu. Es kann nun
die Frage aufgeworfen werden, ob es möglich ist, daß der genannte
Wert nur von den Endpunkten und nicht auch von der Gestalt des Weges
abhängt.
Diese Frage findet ihre Erledigung in dem vorangehenden Satze.
Wenn zwei verschiedene Wege wie AG X B und AG^B, Fig. 152, zu dem-