328 IV. Abschnitt. § 5. Massen-, Moment- und Schwerpunktbestimmungen.
Basis in eine Anzahl gleicher Teile und setzt die Abtragung über 0 fort
als Grundlage für die Streifenteilung. In jedem Streifen zeichnet man
die Mittellinie und zieht die Polygonseiten parallel den Polstrahlen von
Mittellinie zu Mittellinie. Die gewählte Anordnung, Fig. 206, erspart das
Projizieren der Ordi-
natenendpunkte auf
die Ordinatenachse,
weil der Pol je um
einen Teil vorwärts
wandert. Bei genü
gend weitgehender
Teilung ergibt sich
ein Linienzug, der mit
zureichender Genau
igkeit für r genom
men werden kann.
Durch die Aufzeichnung der Integralkurve ist die Quadratur von G
in vollständiger Weise gelöst; irgendeine Ordinate von F, mit p multi
pliziert, gibt die bis dahin reichende Fläche von C.
332. Anwendung der graphischen Integration zur Momen-
tenbestimmung. Hat man zu einer Kurve C die Integralkurve F 1? zu
dieser neuerdings die Integralkurve F 2 , zu dieser aufs neue die Integral
kurve F s usw. bestimmt, so soll von ihnen als von der ersten, zweiten,
dritten usw. Integralkurve in bezug auf C gesprochen werden. An der
einmal gewählten Basis p soll dabei festgehalten werden. Dann ist der Zu-