Full text: Vorlesungen über Differential- und Integralrechnung (2. Band)

328 IV. Abschnitt. § 5. Massen-, Moment- und Schwerpunktbestimmungen. 
Basis in eine Anzahl gleicher Teile und setzt die Abtragung über 0 fort 
als Grundlage für die Streifenteilung. In jedem Streifen zeichnet man 
die Mittellinie und zieht die Polygonseiten parallel den Polstrahlen von 
Mittellinie zu Mittellinie. Die gewählte Anordnung, Fig. 206, erspart das 
Projizieren der Ordi- 
natenendpunkte auf 
die Ordinatenachse, 
weil der Pol je um 
einen Teil vorwärts 
wandert. Bei genü 
gend weitgehender 
Teilung ergibt sich 
ein Linienzug, der mit 
zureichender Genau 
igkeit für r genom 
men werden kann. 
Durch die Aufzeichnung der Integralkurve ist die Quadratur von G 
in vollständiger Weise gelöst; irgendeine Ordinate von F, mit p multi 
pliziert, gibt die bis dahin reichende Fläche von C. 
332. Anwendung der graphischen Integration zur Momen- 
tenbestimmung. Hat man zu einer Kurve C die Integralkurve F 1? zu 
dieser neuerdings die Integralkurve F 2 , zu dieser aufs neue die Integral 
kurve F s usw. bestimmt, so soll von ihnen als von der ersten, zweiten, 
dritten usw. Integralkurve in bezug auf C gesprochen werden. An der 
einmal gewählten Basis p soll dabei festgehalten werden. Dann ist der Zu-
	        
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