410 V. Abschnitt. § 8. Singuläre Lösungen gewöhnlicher Differentialgleichungen
Punktortes gelten, wenn man darin y' aus — 0 ersetzt; diffe-
rentiiert man sie unter diesem Gesichtspunkt, so entsteht
0:
df . dfäy_ , df_ rdy' dy äy_-\
"r 2„, dy'Ldx' dy dxJ
dx 1 dy dx
die linke Seite reduziert sich aber, eben wegen = 0, auf die beiden
dy
ersten Glieder, und drückt man die Bedingung - = y' darin aus 1 ), so
entsteht df . df , A , .
ö—r -ö—# — U (4)
ÜX oy v ' '
als Bedingung dafür, daß der aus'(2) abgeleitete Punktort eine singuläre
Lösung sei. Man kann das Ergebnis so aussprechen:
Der aus den Gleich ungen *
f{%, y, y) = o, dt ^y l) = o
durch Elimination von y abgeleitete Punktort ist nur dann eine singuläre
Lösung der Differentialgleichung f(ce, y, ff) => 0, wenn seine Punkte auch
die Gleichung df , df
d.x dy y
0
erfüllen; mit anderen Worten: eine Gleichung zwischen x, y ist nur dann
eine singuläre Lösung der genannten Differentialgleichung, wenn für alle
aus ihr hervorgehenden Wertverbindungen xfy die drei Gleichungen
f = o 1L = o ~~ 4-Ll v ' — o
1 ’ dy' ’ dx^dy y
eine gemeinsame Wurzel ff besitzen.
367. Bestimmung der singulären Lösung aus der Differen
tialgleichung. Das Verfahren, etwa vorhandene singuläre Lösungen
der Differentialgleichung y, y') = 0
zu bestimmen, wird sonach in folgendem bestehen.
Man stellt durch Elimination von ff zwischen
f=° w
die Diskrimantengleichung D =■ Ö
0
(1)
(2)
(3)
dy
1) In dieser Betrachtung bedeuten ™ und ff zwei begrifflich verschiedene
Größen.