Die Kegelschnitte als Kreisprojektionen.
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zwei gleichlaufende involutorische Büschel.
Es genügt, den Beweis für den Pall eines Kreises zu geben,
da die in Frage kommenden Eigenschaften unserer Figur bei jeder
Centralprojektion erhalten bleiben. — Den inneren Punkt S und die
nichtschneidende Gerade g (Fig. 195) fassen wir als Pol und Polare
des Kreises auf. Zieht man durch S eine feste Sehne PQ und be
liebige Sehnen XU, YV, . . ., so liegen die Gegenseitenschnittpunkte
A und A v B und B x , ... der Vierecke PXQÜ, PYQV, . . , auf g
und entsprechen sich vertauschbar als harmonische Pole des Kreises.
Ebenso entsprechen sich die Strahlen a = SA X und a x = SA, b = SB x
und h x = SB, ... als harmonische Polaren vertauschbar. Unsere
Behauptungen sind daher (nach 230 und 235) erwiesen, sobald wir
zeigen, daß die Punktreihen AB . . . und A X B X . . ., mithin auch die
Strahlbüschel ah . . . und a x h x ... in Perspektive Lage gebracht
werden können. Dies folgt aber aus der Kongruenz der beiden
Strahlbüschel, die die betrachteten Punktreihen aus P resp. Q pro
jizieren und zugleich über derselben Reihe von Punkten X, Y, . . .
des Kreises stehen.
Die Doppelstrahlen der Involution harmonischer Po
laren durch einen Punkt S des Kegelschnittes liegen in
der Tangente vereinigt. Die Doppelpunkte der Involution
harmonischer Pole auf einer Tangente g fallen im Be
rührungspunkte zusammen.