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wenn y nicht = 0 ist, wieder zwei ganze Zahlen d und n so be
stimmen, daß
ß — ny + ö, und N (d) <C N (y)
wird, und wenn ö noch nicht = 0 ist, wird man auf dieselbe Weise
so lange fortfahren, bis unter den sukzessiven Divisionsresten y,
ó ... die Zahl Null auftritt. Dies muß notwendig nach einer endlichen
Anzahl von Operationen geschehen, weil die Normen dieser Reste
natürliche Zahlen sind, die beständig abnehmen. Ist ft der letzte
von diesen Resten, welcher einen von Null verschiedenen Wert hat,
so haben wir eine Kette von Gleichungen von der Form
CC = vß -f- y
ß = ny -f- d
x = oA (i
Á = Tfi,
aus welcher hervorgeht, daß ft gemeinschaftlicher Divisor von cc, /3,
und daß umgekehrt jeder gemeinschaftliche Divisor von a, ß not
wendig ein Divisor von ft ist. Diese Zahl ft, und ebenso jede mit
ihr assoziierte Zahl, heißt der größte gemeinschaftliche Divisor von
a und /3, weil er unter allen gemeinschaftlichen Divisoren die größte
Norm hat. Sind cc und ß rational, so ist ft ebenfalls rational und
identisch mit derjenigen Zahl, welche in der Theorie der rationalen
Zahlen der größte gemeinschaftliche Divisor von a und ß genannt
wurde.
Durch Umkehrung der obigen Gleichungen, wobei man sich wieder
des Eulerschen Algorithmus (§ 23) bedienen kann, ergibt sich, daß
immer zwei ganze Zahlen |, r¡ existieren, welche der Bedingung
«I + ßv =
genügen (im Falle y = 0, ft = ß kann man £ = 0, rj — 1 setzen),
und derselbe Satz gilt offenbar auch dann, wenn ft nicht den größten
gemeinschaftlichen Teiler von oc, ß selbst, sondern irgendeine durch
denselben teilbare Zahl bedeutet.
Nachdem für je zwei ganze Zahlen oc, ß (die nicht beide verschwinden)
die Existenz eines größten gemeinschaftlichen Teilers nachgewiesen,
und zugleich eine Methode zur Auffindung desselben angegeben ist,
leuchtet ein, daß die Lehre von der Teilbarkeit der komplexen