Zusätze zu §§. 47 I, 49 II, 78 I.
VII
Zu §. 47,1 und §. 49, II.
Man kann hiebei auch in folgender Weise verfahren.
In NN' schreibe man einen geradlinigen Zug (Vieleck) ein; vermehrt man die
Zahl seiner Seiten unaufhörlich, so ist der Gränzwerth seiner Länge gleich der
Kurvenlänge.
Ist PP' = A x, so ist die
wenn A x )> 0. Aber
wo Gr a — 0. Demnach ist die Summe aller Sehnen
wo das Summenzeichen U sich auf alle x von a bis b erstreckt. Der Gränzwerth
hievon ist
In ähnlicher Weise kann man in §. 49, II verfahren, indem man zuerst den
geradlinigen Zug sich um die Axe der x drehen lässt. (Vergl. §. 75, IV.)
Zu §. 78, I.
Sey cp (x) konstant und bloss xp (x) veränderlich; es werde ferner xp (x) un
endlich gross aus irgend welcher Ursache, so wird F[x, i|>(x)] eben den Werth an
nehmen, den F(x,y) für ein unendlich grosses y erhält. Demnach verhält sich
V' (x)
f (x, y) 8 y
a
in diesem Falle genau so wie
wenn man (das konstante) ß unendlich werden lässt. Bei bestimmten Doppel-
integralen dürfen also unendliche Gränzen sofort als konstant
angesehen werden, d. h. der Satz des §.77, I hat darauf Anwendung, natür
lich immer unter der Voraussetzung dass das Integral selbst einen endlichen Werth
hat. — Dabei ist selbstverständlich dass die Formeln in §. 77, I und §. 78,1 voraus
setzen es seyen f undF immer dieselben stetig verlaufenden Funktionen innerhalb
der Integrationsgränzen.