144 II. Abschnitt. Siebentes Capitel. Die einförmigen Grundgebilde.
Um zwei einförmige Grundgebilde proj ectivis ch auf
einander zu beziehen, kann mau irgend drei Elementen
des einen willkürlich drei beliebige Elemente des anderen
Grundgebildes als entsprechende zuweiseu, wodurch dann
zu jedem vierten Elemente des einen sein entsprechendes
Element des anderen Grundgebildes bestimmt ist.
Daher; Wenn zwei proj ecti vische einförmige Grund
gebilde drei Paare entsprechender Elemente gemein
haben, so haben sie alle Elemente entsprechend gemein.
Die Grundelemente wurden bisher in den beiden projectivischen
Gebilden als ganz willkürlich und unabhängig von einander voraus
gesetzt. Lassen wir nun diese Voraussetzung fallen, so vereinfacht
sich die Verwandtschaftsgleichung durch zweckmässige Wahl der
Grundelemente und liefert einige wichtige Relationen.
Wir wollen zunächst annehmen, dafs in den beiden projecti
vischen Gebilden
M+lN=0, F'+XQ'= 0,
deren Verwandtschaftsgleichung
«AA'-J- hl -f- cA'-f- d = 0
sei, dem Elemente M == 0 das Element P' ee M'— 0 entspreche.
Der M zugehörige Parameter ist nun A — 0, der M' zugehörige
X— 0; soll daher der Yenvandtschaftsgleichung durch das Wertsystem
A = X— 0 genügt werden können, so mufs
d = 0
sein, und die Verwandtschaftsgleichung die einfachere Form besitzen:
all'-j- hl -(- cX— 0.
Entspricht nun überdies dem Elemente N — 0 des einen Gebildes
im anderen das Element Q'=N'= 0, so mufs der Verwandtschafts
gleichung auch durch das Wertsystem A = X— oo genügt werden.
Dies ist aber nur möglich, wenn a = 0, also dieselbe die Form hat
h l -\- cX— 0.
Sind also M = 0 und M'= 0, N — 0 und N'— 0 zwei Paare ent
sprechende Elemente zweier projectivischen Gebilde, und werden die
beiden Elemente eines jeden Gebildes zu seinen Grundpuncten ge
wählt, und ist die Gleichung des einen Gebildes
M 4- IN = 0,
so ist die des anderen
M-{- clN= 0,
wo c eine Oonstante bezeichnet.