158 II- Abschnitt. Achtes Capitel. Die Erzeugnisse zweier Grundgebilde,
§ 52.
Fortsetzung.
Zu demselben Ergebnisse können wir auch in anderer Weise ge
langen. Da nämlich die Gleichung der Regelschar
mE x E 2 — E x E 2 = 0
nach den Coordinateli x x , x 2 , x 3 , x 4 homogen vom zweiten Grade
ist, so ergiebt sich hieraus unmittelbar:
Eine Ebene schneidet im Allgemeinen die Regelschar
in einer allgemeinen Curve der zweiten Ordnung.
Hiervon überzeugen wir uns am einfachsten; indem wir diese
Ebene zu einer Seitenebene des Fundamentaltetraeders annehmen.
Wählen wir sie etwa zur Seitenebene x 4 = 0, so erhalten wir die
Gleichung ihrer Schnittlinie mit der Regelschar, bezogen auf das in
der Ebene gelegene Dreieck des Fundamentaltetraeders, § 37,
wenn wir in der Gleichung der Regelschar x 4 — 0 setzen. Dieselbe
ist aber nach x x , x 2i x 3 homogen vom zweiten Gerade.
Hieraus schon folgt:
Im Allgemeinen liegen auf einer Geraden nur zwei
Puncte der Regelschar.
Denn da eine Gerade eine Curve der zweiten Ordnung in höchstens
zwei Puncten schneidet, so hat die Gerade mit der Schnittfigur der
Regelschar und einer Ebene, die durch die Gerade gelegt wird, höchstens
zwei Puncte gemeinsam. Es ergiebt sich dies auch daraus, dafs die
Resultante aus einer nach den Coordinateli x x , x 2 , x 3 , x 4 homo
genen quadratischen Gleichung und zweien nach diesen Gröfsen homo
genen linearen Gleichungen, homogen vom zweiten Grade in zwei
der Coordinateli x x , x 2 , x 3) x 4 ist.
Hieraus können wir wieder zurückschliefsen, dafs die Schnittfigur
der Fläche mit einer Ebepe eine Curve II. Ordnung ist.
Wird jedoch diese Resultante durch mehr als zwei Werte des Ver
hältnisses der beiden in ihr vorkommenden Coordinaten befriedigt, so
verschwindet sie identisch und ihr wird also durch jeden Wert dieses
Verhältnisses genügt.
Also ; Schneidet ei ne Gerade drei Strahle nein er Re gel-
schar, so schneidet sie die sämtlichen Geraden der
S char.
Nun lassen sich aber unendlich viele Gerade construieren, welche
irgend drei gegebene Geraden schneiden. Denn die Schnittlinie je
zweier entsprechender Ebenen der beiden projectivischen Ebeneu-
büschel, deren jeder die Puncte einer und derselben der drei Geraden