§ 54. Kegel und Ebenenbüschel der zweiten Ordnung.
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sich ihr Dnrchschnittspunct mit dieser unbegrenzt dem Berührungs-
puncte derselben und der Durchschnittspunct mit der zweiten
Tangente unbegrenzt dem Durchschnittspuncte der beiden fixen
Tangenten.
Es gilt aber auch die Umkehrung: Die Projectionsstrahlen
zweier projectivischer Punctreihen, die in derselben
Ebene liegen, umhüllen einen Kegelschnitt.
Wir projicieren die beiden projectivischen Punctreihen und ihre
Projectionsstrahlen aus einem Puncte 0 des Raumes und zeigen zu
nächst, dais sich Regelflächen construieren lassen, welche alle diese
Ebenen berühren. Zu dem Behufe ziehen wir in jeder der beiden
Ebenen, die eine der beiden Punctreihen projiciert, eine Gerade, jedoch
so, dais diese beiden Geraden g und g nicht in derselben Ebene liegen.
Die Punctreihen, welche auf diesen beiden Geraden von den übrigen
Projectionsebenen projiciert werden, sind projectivisch in Ansehung
der Puncte, welche durch dieselbe Ebene auf g und g bestimmt werden.
Die Regelschar, welche durch die Projectionsstrahlen der beiden pro
jectivischen Punctreihen gebildet wird, berührt somit alle diese Ebenen
Nach dem Vorhergehenden berühren somit alle diese Ebenen einen
bestimmten Kegelschnitt k, d. h. jede derselben hat mit ihm zwei
zusammenfallende Puncte gemeinsam. Projicieren wir daher diesen
Kegelschnitt von 0 auf die Ebene E der beiden gegebenen projecti
vischen Punctreihen, so wird die Projection des Kegelschnittes von
allen Proj ectionsstrahlen dieser beiden Punctreihen berührt. Nun
wird aber k aus irgend zwei seiner Puncte durch zwei projectivische
Strahlenbüschel projiciert, die selbst wieder aus 0 durch zwei projec
tivische Ebenenbüschel projiciert werden. Die Projection von k auf
E ist daher das Erzeugnis der Projectionen dieser beiden Strahlen
büschel auf E, also ein Kegelschnitt. Es werden somit die sämtlichen
Proj ectionsstrahlen der beiden gegebenen projectivischen Punctreihen
von einem Kegelschnitte berührt.
§• 54.
Der Kegel und Ebenenbüschel der zweiten Ordnung.
1) Sind
Ei + XE^O, ¿V+ m l E. 2 ' = ü
die Gleichungen der beiden projectivischen Ebenenbüschel, die eine
Regelschar erzeugen, so bestimmen die beiden projectivischen Ebenen
büschel
E x + A E x '= 0, E 2 + m l E 2 ' = 0
die zweite Regelschar der Regelfläche. Schneiden sich nun die Axen
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