180 II. Abschnitt. Neuntes Capitel. Projectiv, Verwandtschaft der Grundgebilde.
Wir ersehen hieraus, dais die Gerade
S a 1 i l i Sa 2 i l i Sa 3 . l i
i X l
~VT ~ “üT
(11.)
und durch Entwickelung der Determinante in (7.) nach den Elementen
der zweiten Zeile, dafs die Gerade
E a x . l\ Sa 2 .1'. Sa 3 i l\
_* * ± (12.)
r t — v 2 - v 3
ein Träger des Elementes (7.) ist. Die Gerade (11.) ist aber das
dem Elemente ü i -f- ü 2 l 2 -f- Z7 3 A 3 = 0 und die Gerade (12.) das
dem Elemente ü x lÜ 2 A 2 '-|- U 3 X 3 — 0 entsprechende Element des
anderen Grundgebildes. Das Element (7.) hinwiederum ist das der
durch die beiden Elemente (5.) bestimmten Geraden entsprechende
Element der Verwandtschaft; da wir dieselben Überlegungen an den
Gleichungen (8.), (9.) und (10.) wiederholen lassen, so erhalten wir
den Satz:
„Die durch die Gleichung (2.) zwischen den Elementen der
beiden Grundgebilde der zweiten Stufe hergestellte Beziehung ist
derart, dafs jedem U-Elemente des 'ersten oder V-Elemente des
zweiten Grundgebildes im anderen Grundgebilde eine Gerade ent
spricht, und dafs jedem Elemente, welches von derselben getragen
wird, eine Gerade entspricht, welche das der ersten Geraden ent
sprechende Element trägt u .
Offenbar gilt auch die Umkehrung:
Sind die Elemente zweier Grundgebilde der zweiten Stufe
l x TJ X -f- ¿2 ü 2 + ¿3 U s = 0 und \ V l -f- & 2 ü 2 + h U 3 = 0
einander derart zugewiesen, dafs jedem Ü-Elemente des ersten oder
V-Elemente des zweiten Grundgebildes im anderen Grundgebilde eine
Gerade entspricht, so sind die Parameter der Grundgebilde durch
eine nach denselben lineare Gleichung mit einander verknüpft; denn
die Gleichung, welche die Parameter der beiden Grundgebilde ver
bindet, mufs für jede bestimmte Wertgruppe , A 2 , A 3 eine lineare
Relation zwische'n Jc t) & 2 , & 3 und für jede Wertgruppe , h 2 , Jc 3 eine
lineare Relation zwischen /L 1; A 2 , A 3 ergeben.
2. Zu denselben Ergebnissen gelangen wir durch die folgende Be
trachtung, der wir wieder die beiden U- Elemente des ersten Grund
gebildes
ü üi + ¿ 2 Ü 2 + Agüg = 0 und Vi/j + Vü 2 + A 3 'U 3 = 0 (5.)
zu Grunde legen wollen. Diese beiden Elemente bestimmen eine
Gerade, und jedes U-Element unseres Grundgebildes, das von dieser
Geraden getragen wird, mufs eine Gleichung von der Form haben