§ 63.
187
§ 63.
In den beiden vorhergehenden Paragraphen haben wir erkannt,
dafs wir auf zwei Arten eine eindeutige Beziehung zwischen den
Elementen zweier Grundgebilde der zweiten Stufe herstellen können.
Bei der einen wurden die Parameter der beiden Grundgebilde durch
eine nach ihnen lineare Relation mit einander verknüpft, bei der
anderen wurden die Verhältnisse der drei Parameter des einen den
Verhältnissen dreier linearer homogener Ausdrücke aus den Parametern
des anderen Grundgebildes gleichgesetzt. Geometrisch unterschieden
sich diese beiden Arten der eindeutigen Venvandtschaft dadurch, dafs
bei der zweiten Art einer Geraden des einen Grundgebildes wieder
eine Gerade im anderen Grundgebilde zugewiesen ist, während bei der
ersten Art dies nicht der Fall ist.
In der Geometrie wird jedoch die Einteilung dieser eindeutigen
linearen Verwandtschaft zwischen Grundgebilden der zweiten Stufe
aus einem anderen Gesichtspuncte vorgenommen, wonach unterschieden
wird, ob die beiden Grundgebilde der zweiten Stufe, zwischen deren
Elementen eine eindeutige Beziehung hergestellt werden soll, gleich
artig — also zwei Strahlenbündel oder zwei ebene Systeme, — oder
ungleichartig — ein Strahlenbündel und ein ebenes System — sind.
Ist die eindeutige Beziehung zwischen den Elementen zweier gleich
artiger Grundgebilde von der Art, dafs einer Geraden des einen
eine Gerade des anderen Grundgebildes entspricht, so werden sie
collinear, anderen Falls reciprok zu einander genannt; ist hingegen
diese Beziehung zwischen den Elementen zweier ungleichartiger
Grundgebilde von der Beschaffenheit, dafs einer Geraden des einen
wieder eine Gerade des anderen Grundgebildes entspricht, so werden sie
reciprok und andernfalls collinear genannt. Die Collineation zweier
gleichartiger Grundgebilde der zweiten Stufe wird somit definiert
durch ein System zweier derartiger linearer homogener Gleichungen
zwischen den Parametern der beiden Grundgebilde, dafs aus denselben
das Verhältnis der drei Parameter des einen Grundgebildes sich durch
das Verhältnis dreier nach den Parametern des anderen Grundgebildes
linearer homogener Ausdrücke darstellen läfst; die Collineation zweier
ungleichartiger Grundgebilde wird durch eine nach den Para
metern der beiden Gruudgebilde lineare und homogene Gleichung
ausgedrückt. Die Reciprocität zweier gleichartiger Grundgebilde
der zweiten Stufe wird hergestellt durch eine nach den Parametern
der beiden Gruudgebilde lineare homogene Gleichung; die zweier
ungleichartiger Grundgebilde durch zwei nach ihren Parametern
lineare und homogene Gleichungen von der früher angegebenen Be
schaffenheit.