curve der dritten Ordnung, die durch die Mittelpun cte der
beiden Strahlenbündel hindurch gebt. Die Puucte der
selben werden aus je zwei entsprechenden Strahlen der
beiden Bündel durch zwei projectivische Ebenenbüschel
und aus jedem ihrer Puncte durch eine Kegelfläche pro-
jiciert. Die Curve kann auch als der Durchschnitt zweier
Regelflächen aufgefafst werden, die einen Strahl ge
meinsam haben, oder als der Ort der Durchschnittspuncte
der entsprechenden Ebenen dreier proj ectivischer Ebe
nen büschel.
§ 69.
Fortsetzung.
Die Curve der dritten Ordnung zerfällt bei gewissen Lagen der
beiden collinearen Strahlenbündel. Da dieselbe der gemeinsame Durch
schnitt der drei Regelflächen
pPQ'—qQP’ — 0, pPR'—rP’R = 0,
qQR — r Q'R = 0
ist, so werden sich ihre Degenerationen aus diesen Gleichungen er
geben.
1) Haben beide Bündel eine Fläche gemeinsam, ist also etwa
P = P', so erscheint, wenn wir P und P' prim voraussetzen, die
Curve als der gemeinsame Durchschnitt der drei Flächen
P {pQ- qQ) - 0, P {pR-rR) = 0,
qQR—r Q'R = 0
Der gemeinsame Durchschnitt dieser drei Flächen besteht aber aus
zwei Curven: 1. dem Kegelschnitte, den die Regelfläche
q QR — r Q'R — 0
in der Ebene P = 0 ausschneidet und 2. der Geraden
pQ — qQ — 6> pR — rR = o,
denn jeder ihrer Puncte ist ein Punct der Regelfiäche, da
qQR — rQ'R = qQ (pR— rR) — rR (p Q'— qQ)
ist, also seine Coordinaten der Gleichung der Regelfläche genügen.
Die Curve dritter Ordnung zerfällt somit, im Falle die beiden
collinearen Bündel eine Ebene entsprechend gemein haben, in einen
Kegelschnittt und eine Gerade.
2) Ist nicht nur qP= P', sondern auch aQ — Q', so stellt sich
die Curve der dritten Ordnung als der gemeinsame Durchschnitt der
drei Flächen dar