228 II. Abschnitt. Elftes Capitel. Collineation u. Reciprocität räuml. Systeme.
einen Strahl, so werden auf demselben eine Anzahl von Punkten
liegen, deren Coordinaten der vorgelegten Gleichung in Punctcoor-
dinaten genügen. Wir erhalten diese Coordinaten, indem wir aus
den beiden Gleichungen des Strahls und der Gleichung in Punct-
coordinaten zwei der drei Verhältnisse zwischen den vier homogenen
Coordinaten eliminieren, woraus eine einzige Gleichung zur Bestim
mung des dritten Verhältnisses resultiert. Auf jedem Strahle, den
wir durch die Tetraederecke ziehen, können wir auf diese Weise eine
Anzahl von Puncten bestimmen, deren Coordinaten der Gleichung in
Punctcoordinaten genügen, und die Gesamtheit derselben bildet dann
die Fläche, welche die geometrische Darstellung der gegebenen
Gleichung ist.
Die Flächen werden, analog den ebenen Curven, nach
dem Grade ihrer Gleichung eingeteilt, durch welche sie
dargestellt werden. Eine Gleichung n Xen Grades in Punci-
coordinateu repräsentiert eine Fläche n Xer Ordnung. Die
selbe wird im Allgemeinen von einer Geraden in n Punc
ten und einer Ebene in einer Curve der n ien Ordnung ,ge
schnitten.
Da die Summe der Exponenten in jedem Gliede der homogenen
Gleichung der Fläche n beträgt, so ist die Endgleichung, welche zur
Bestimmung eines der drei Verhältnisse der Coordinaten des Schnitt-
puuctes der Geraden mit der Fläche sich ergiebt, ebenfalls nach den
beiden Gliedern des Verhältnisses homogen vom n lcn Grade. Hieraus
folgt aber auch die Behauptung am Schlüsse des obigen Satzes, denn
hiernach wird die Schnittcurve der Fläche mit einer Ebene, von
jeder in dieser Ebene gelegenen Geraden in höchstens n Puncten
•geschnitten.
II. Ein System zweier simultanen Gleichungen in
Punctcoordinaten stellt im Allgemeinen eine Curve im
Raume dar; die Anzahl der Pmiete, welche dieselbe im All
gemeinen mit einer Ebene gemein hat, bestimmt ihre
Ordnung; jene ihrer Berührungsebenen, welche durch eine
beliebige Gerade hindurchgehen, ihre Classe.
So stellte das System zweier linearen Gleichungen eine Gerade, das
System der Gleichungen zweier ßegelflächen, die einen Strahl gemeinsam
haben, eine Raumcurve der dritten Ordnung dar. Es liegen nämlich alle
Puncte, deren Coordinaten einer der beiden Gleichungen allein ge
nügen, in einer Fläche; somit gehören die Puncte, deren Coordinaten
beide Gleichungen zugleich befriedigen, jeder der beiden Flächen an,
d. h. ihre Gesamtheit bildet die Durchschnittslinie dieser Flächen.
Eine Gerade wird ira Allgemeinen keine Punkte besitzen, deren