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geht aus dem Vorigen deutlich hervor; aber, daß manche
Aufgaben auf quadratische Gleichungen hinführen, und doch
nur eine einzige Größe ihren Forderungen Genüge leistet,
wo also die zweite Wurzel der Gleichung als unstatthaft
verworfen werden muß. In solchen Fällen zeigt der Um
stand, wenn die Bedingungen der Aufgabe, durch algebrai
sche Ausdrücke dargestellt, eine quadratische Gleichung zum
Resultate geben, immer an, daß, wenn auch die eine der
beiden Wurzeln den vorliegenden Bedingungen wider
spricht, dieselbe Aufgabe, bei angemessen veränderten Bedin
gungen, zwei Auflösungen zulasse. Beide Wurzeln thun je
doch den algebraischen Formeln Genüge, wenn auch die
Anwendung der einen, auf die Aufgabe selbst, auf Wider
sprüche führen sollte. Die algebraische Auflösung steht also
über der Aufgabe; sie umfaßt alle mögliche Falle der Auf
gabe, sie mögen selbst nun in letzterer vorkommen oder nicht;
und weit entfernt hierin mit manchen Halbkennern der
Algebra eine Unvollkommenheit zu finden, hat man es viel
mehr als einen wesentlichen Vorzug anzusehen.
Wir wollen das Gesagte durch ein Beispiel verdeut
lichen. In §. 227, Beisp. 2, wird /=50 und ——53
gefunden. Es muß hier die Auflösung / — — 53 verwor
fen werden, weil sie den Bedingungen der Aufgabe wider
spricht, indem bei einer steigenden Progression, deren erstes
Glied —2 ist, das letzte nie — — 53 werden kann. Den
noch bringt /—50, und /==—53, nach Formel P (§.226),
s—442; wodurch also der Formel ein Genüge geschieht,
obschon nicht den Bedingungen der Aufgabe. Die Formeln
verlangen bei /—-53 etwas Unmögliches, nämlich daß
»——174 sey, welches zwar nicht der Algebra widerspricht,
wohl aber der Wirklichkeit. Die Aufgabe wird jedoch bei
veränderten Bedingungen zwei Auflösungen zulassen, wie