XI
übergangen werden darf, als sie diesem ganzen Werke zu
Grunde liegen.
In Ansehung eines jeden, zum Behuf der nähern Bestim
mung einer Zahl mittelst anderer aufgestellten, Satzes sind
zunächst zwei Hauptfälle von einander zu unterscheiden: ent
weder lassen sich die Bedingungen desselben, den vorherge
henden Feststellungen gemäfs, wenigstens durch Eine der ein
zelnen Zahlen erfüllen, oder nicht. Im ersten Fall wird von
der, durch jenen Salz als näher bestimmt gesetzten Zahl ge
sagt, dafs sie möglich, — im letzten Fall dagegen, dafs sie
unmöglich sei.
Die Möglichkeit jener Zahl vorausgesetzt, sind wiederum
zwei Fälle von einander zu unterscheiden: entweder sind die
Bedingungen des betreffenden Satzes von der Art, dafs den
selben, ebenfalls vorhergehenden Feststellungen nach, wenig
stens durch zwei einander ungleiche einzelne Zahlen entspro
chen werden kann, oder nicht. In dem letztem dieser beiden
Fälle wird von der in Rede stehenden Zahl gesagt, dafs sie
vollständig bestimmt, im erstem dagegen, dafs sie un
vollständig bestimmt sei. Eine jede von den einzelnen
Zahlen, die den Bedingungen der Bestimmung einer unvoll
ständig bestimmten Zahl zu entsprechen vermögen, wird ein
besonderer Werth von dieser genannt; auch wird von der
letztgedachten Zahl, oder auch von ihrer Bestimmung selbst,
gesagt, dafs sie denselben gestattete oder dessen fähig sei.
Die Möglichkeit der auf die in Rede stehende Weise nä
her bestimmten Zahl festgehallen, gibt es noch zwei andere
Fälle von einander zu trennen. Entweder ist die betreffende
Bestimmung von der Art, dafs sich, vermöge bereits gewon
nener Ergebnisse, für jeden besondern Werth derselben unter
den einzelnen Zahlen eine linden läfst, weiche von jener um
weniger verschieden sei, als jede anderweitig gesetzte angeb-
bare Zahl, wie klein übrigens auch, — oder solches ist nicht
der Fall. Im ersten Fall wird von jener näher bestimmten