Full text: Transcendente Elementarlehre (Erster Theil)

XII 
Zahl gesagt, clafs sie gegeben, — im letzten dagegen, dafs 
sie nicht-gegeben sei. 
Die so zur Vermittelung und Feststellung gebrachten Be- 
stimmungsbegriffe: Möglichsein, Unmöglichsein, Voll 
ständig best im mls ein, Unvollständig bestimmtsein, 
Ge ge ben sein, Nicht gegeben sein, in so fern sie auf 
eine Zahl bezogen weiden, setzen demnach die Zahl stets als 
durch andere Zahlen näher bestimmt voraus. 
Ganz dem vorhin characterisirten ähnlich ist der Entwiche^ 
lungsgang der Lehre von den algebraischen Gröfsen. Die 
Theorie der vollständig bestimmten Zahlen, der vollständig 
bestimmten algebraischen Gröfsen nebst deren einfachen Be 
ziehung^- und Beslimmungsformen, so weit diese namentlich 
die sogenannte Buchstabenrechnung zu behandeln pflegt, ist 
es nun, was hier die Grund- oder Elementarlehren der Arith 
metik und der Algebra genannt und, in Verbindung mit der 
Lehre von den quadratischen Gleichungen mit reellen Wur 
zeln, welche jedoch erst im sechsten Kapitel zur Sprache 
kommt, als bekannt vorausgesetzt wird. Was die einzelnen 
Lehrsätze betrifft, welche im Laufe dieses Werkes vorzugs 
weise vermittelnd auftreten; so habe ich nicht versäumt, die 
selben in den betreffenden Vorbemerkungen besonders zur 
Sprache zu bringen. 
Ich nenne dieses Werk: Organon de r ge sammle n trans- 
cendenten Analysis, um dadurch zu erkennen zu geben, 
dafs es nicht so sehr die analytischen Besonderheiten, als vielmehr 
die allgemeinem analytischen Formen zum Gegenstände hat, 
durch welche, nach dem dermaligen Standpunkt des wissen 
schaftlichen Bewufstseins, alle analytischen Erkenntnisse ver 
mittelt und zur Darstellung gebracht werden müssen. Eine 
ausführliche Anwendung dieses Organon auf nähere analytische 
Besonderungen bleibt einem eignen Werke aufgehoben. — 
Das Werk selbst zerfällt in zwei Theile, von denen der erste, 
welcher hiermit erscheint, die vollständig bestimmten Zahlen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.