Full text: Transcendente Elementarlehre (Erster Theil)

XIV 
Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit der Bestimmung 
und der Zergliederung des gedachten Begriffs und deren näch 
sten Folgen. Indem hier die, theilweise so vielfach, und zwar 
nicht ohne Grund, angefochtenen, Bestimmungen: endlich, un 
endlich, unendlich klein, angebbare Grenze, wie ich 
hoffe, auf eine, von jedweder Dunkelheit befreite Weise, gewon 
nen werden, treten zugleich noch andere, meistens verwinkel 
tere, hervor, welche, zum Behuf einer vollständigen Erkenntnifs 
des Gegenstandes, gleichfalls Berücksichtigung fordern. 
Das dritte Kapitel hat die einfachem algebraischen Be 
ziehungsformen der vollständig bestimmten unendlichen Rei 
hen, ebenfalls eine, bisher gröfstentheils nicht gebräuchliche 
Betrachtungsweise derselben, zum Gegenstände, und zerfällt 
in zwei Abschnitte. Der erste Abschnitt befafst die Bestimmung 
dieser Begriffe und die Erwägung ihrer nächsten Folgen in 
Ansehung der vollständig bestimmten unendlichen Gröfsenrei- 
hen überhaupt. Der zweite Abschnitt enthält die Anwendung 
jener Bestimmungen auf Reihen, in so fern diese der Ordnung, 
dem Geschlecht, der Klasse, der Gattung u. s. w. nach, als 
näher bestimmt vorausgesetzt werden. Die in diesem Ab 
schnitte gewonnenen Lehrsätze sind, als Elementar-Lehrsätze 
der gesammten transcendenten Analysis, von der höchsten 
Wichtigkeit; auf ihre vollständige und klare Begründung kam 
hier alles an; und es ist gerade deswegen, dafs, bis zu diesem 
Punkte, jede abgekürzte Bezeichnung sorgfältig vermieden 
worden ist. 
Die beiden ersten Abschnitte des vierten Kapitels be 
schäftigen sich damit, die sinnliche Darstellung des bisher 
Festgeslellten und Ermittelten, durch Einführung einer ein 
fachem, prinzipienmäfsigen Bezeichnung, der, in der Analysis 
üblichen und zum Behuf von dessen Anwendung höchst wün 
schenswerten Form näher zu bringen. Die hier eingeführten 
Hülfsbegriffe: allgemeines Glied und Grenze einer un 
endlichen Gröfsenreihe, welche man in eben der Allgemeinheit
	        
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