Full text: Transcendente Elementarlehre (Erster Theil)

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auffassen und feslhallen wolle, in der sie hier bestimmt wer 
den, dienen zu diesem Zweck. Die Darstellung des Inhalts 
dieses Kapitels, wie die von Manchem der folgenden, würde 
beträchtlich kürzer ausgefallen sein, wenn ich mich hierbei 
des Hülfsbegriffs einer Veränderlichen hätte bedienen wollen. 
Ich habe diesen Begriff hier mit Bedacht vermieden, weil der 
selbe den Grundgegenstand des folgenden Theiles bilden wird. 
Der wissenschaftliche Zweck, dem die Betrachtung der 
vollständig bestimmten unendlichen Gröfsenreihen und deren 
Grenzen untergeordnet ist, besteht in dem Gebrauch derselben 
zur vollständigen Bestimmung algebraischer Gröfsen; und es ist 
wiederum dieser Zweck, welcher zu dem Begriff dessen führt, 
was hier die transcendente Grundbestimmungsform 
der Analysis genannt wird. Der dritte Abschnitt des in Rede 
stehenden Kapitels hat die nähere Feststellung dieses Begriffs 
und die Erwägung ihrer nächsten Folgen zum Gegenstände, 
Es ergibt sich hier, dafs eine vollständig bestimmte unendliche 
Gröfsenreihe eine algebraische Gröfse nur in so fern unmit 
telbar vollständig zu bestimmen vermag, als sie entweder un 
endlich klein - werdend, oder eine Reihe mit einer angebbaren 
Grenze ist. Das fünfte Kapitel beschäftigt sich daher mit der 
Ermittelung der characteristischen Merkmale dieser Reihen, 
und dürfte zugleich den ersten streng methodischen Versuch 
über die Theorie der Convergenz und der Divergenz der un 
endlichen Reihen bilden: es bildet zugleich den ßeschlufs der 
eigentlichen transcendenten Elementarlehre. 
Den verschiedenen Kapiteln und Abschnitten sind häufig 
Betrachtungen unter der Ueberschrift „Besondere Erörterungen” 
angehängt worden, über deren Zweck und Inhaltich mich meistens 
jedesmal bestimmt genug ausgesprochen habe. In denjenigen 
Fällen, wo dies nicht statt gefunden hat, sollen solche Erör 
terungen lediglich dienen, theils auf die Einheit solcher, in 
der Wissenschaft zerstreut liegenden, Besonderheiten aufmerk 
sam zu machen, theils einige Besonderungen zum Behuf eines
	        
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