Von Verhältnissen und Proportionen. 133
§. 4. Zusatz und Erklärung.
Wenn ein Verhältniß durch Zahlen ausgedrückt ist,
so stellt der Quotient des Hintergliedes, durch das Vor
derglied den verhaltnißmaßigen Werth vor, welchen das
Hinterglied erhalt, wenn man das Vorderglied zur Ein
heit annimmt.
Dieser Huotient ist daher das eigentliche Maaß
eines Verhältnisses; und die Gleichheit oder Ungleichheit
desselben bei mehreren Verhältnissen zeigt an, ob die
Verhältnisse gleich oder ungleich sind. Daher nennt man
diesen Quotienten den Anzeiger (auch Index oder Ex
ponent) des Verhältnisses.
s. Die Richtigkeit des Zusatzes ist aus den ersten Begriffen der
Division klar. Denn soll in dem Verhältniß A : B das
Hinterglied durch eine Zahl ausgedrückt werden, deren Ein
heit das Vorderglied A ist, so fällt in die Augen, daß man
wissen will, wie oft A in B enthalten fei.
Dieser Schluß soll im Heft auf ein bestimmtes Zahlenverhält-
niß (z. B. 2 't Gr. : 534 Gr.), oder auf ein ähnliches ange
wendet werden.
b. Da nach (§. i.) das Verhältniß nichts anderes ist, als die
Betrachtung der verhältnißmäßigen Größe von B gegen A,
so ist klar, daß zwei Verhältnisse gleich oder ungleich sein
werden, je nachdem diese Quotienten oder Anzeiger gleich
oder ungleich sind.
Auch dieses ist auf einige Zahlenverhältnisse anzuwenden.
§.5. Z u s a H.
Die drei Größen: Vorderglied, Hinterglied und An
zeiger, stehen in einer solchen Verbindung unter einan
der, daß durch zwei derselben die dritte bestimmt ist,
und gefunden werden kann.