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Ausmessung der geradlinigen Figuren. 195
§.2. Lehrsatz.'
Wenn die Einheit eines Langenmaaßes n Einheiten
der nächst niedrigeren Ordnung enthält, so enthält die
zugehörige (gleichnamige) Einheit im Flachenmaaße nn
Einheiten der nächst niedrigeren Ordnung.
Anleitung zum Beweise. Wenn eine Längen-Ruthe in
io Fuß getheit wird, so ist zu beweisen, daß die Quadrat-
Ruthe ioo Quadrat-Fuß enthalte; wird aber die Ruthe
in 12 Fuß getheilt, so enthält sie lää Quadrat-Fuß.
Man zeichne ein beliebiges Quadrat, und nehme es für das
verkleinerte Bild einer Quadrat-Ruthe, die Seite desselben
also für das verkleinerte Bild einer Längen-Ruthe an.
Man theile zwei zusammenstoßende Seiten, jede in zehn gleiche
Theile, so stellen diese zehntheilige Längen-Fuße vor.
Man ziehe ferner durch alle Theilpunkte Parallelen mit den
Seitenlinien des Quadrats, so wird man leicht erweisen
können, a) daß alle Vierecke, in welche dadurch die Qua
drat-Ruthe getheilt wird, Quadrate sind (IV. 17. a.), und
zwar Quadrat - Fuße (§. 1.), b) daß dieser Quadrat - Fuße
io x io — ioo auf die Quadrat-Ruthe gehen.
Theilt man die Seiten der Quadrat-Ruthe in 12 Fuß, so
laßt sich auf eben die Art beweisen, daß i44 solcher Qua
drat-Fuße auf die Quadrat-Ruthe gehen.
§. Z. Anmerkung.
Da 100 eine viel bequemere Zahl zum Rechnen ist
als 144, so thut man wohl, bei der Ausmessung von
Flächen gar kein anderes als ein zehntheilig ge
theiltes Langenmaaß zum Grunde zu legen. Daraus
folgt indessen nicht, daß man sich nur des eigentlich so
genannten Dccimalmaaßes (wo die Ruthe in 10 Fuß,
der Fuß in 10 Zoll, der Zoll in 10 Linien getheilt
wird) bedienen solle. Die Haupt-Einheit kann man
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